§ 10. NACHAHM. D. MÜNZGESETZL. BESTIMMUNGEN D. LAT. UNION.
51 Pence pro Peso fuerte
grumble oder 5,40 Franken,weiter zu zahlen sich verpflichtete.
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Diese Zinszahlungen waren in Spanien immer in der Valutades Auslandes ausbedungen worden; Spanien als Schuldnerlandmußte sich dazu verpflichten, da man im Auslande wohl keinrechtes Vertrauen auf die Stabilität der spanischen Valuta hatte.
Wiewohl aber die spanische Regierung bei einem Über-gang zu Zahlungsmitteln geringeren spezifischen Gehaltes dochwohl nicht verbunden war, Auslandsgläubigern kleine Zinsver-luste zu ersparen oder Inländern vorzuziehen, glaubte sie sichjetzt verpflichtet, in den Zinszahlungen ans Ausland keineÄnderung eintreten zu lassen.1)
Die Ursachen hierfür waren darin zu suchen, daß Spanienim Jahre 1869, als das Dekret erschien, auf ausländischen Kreditstark angewiesen war und sich die französischen und englischenKreditgeber durch Zinsreduktionen nicht verscherzen wollte.
Nur für die beiden Fälle der Spezialkontrakte und derAuslandszinszahlungen erkannte die Regierung bisherige Schuldenals reale an, bei allen andern Zahlungen trat im Augenblickdes Überganges zu leichteren Zahlungsmitteln der Nominalchar-tismus des Geldes in Kraft. 2)
Das neue Münzgesetz vom 19. Oktober 1868, in welchemdie Grundlagen der heutigen Geldverfassung Spaniens noch zu
1) Der feste für Zinsen zu zahlende Satz 51 Pence oder 5,40 Frs.für den Peso bezog sich noch auf das Münzpari des Peso gegenüberenglischem und französischem Silbergelde im Jahre 1772, wiewohl derPeso im Laufe der Zeit gewaltig im Gehalte herabgesetzt war.
2) Für den Inlandsverkehr war, wie die Regierung richtig betonte,die Herabsetzung des Gehaltes aller Münzen gleichgültig. Schwer dadurchgetroffen wurden aber die mit ausländischem Kapital gegründeten Eisen-bahngesellschaften. Sie hatten sich zu Zins- und Amortisationszahlungenin Frankreich und Belgien auf Grund der seit 1823 bestehenden festenRelation 5 Frs. 19 Realen( oder 100 französische Werteinheiten 1= 95spanischen Einheiten) verpflichtet. Ihre Einnahmen machten sie von nunan in leichterem Gelde, während sie ihre Ausgaben verpflichtungsgemäßwie vorher zu bestreiten hatten.
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