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III. ENTWICKELUNG DER WÄHRUNG IN DER ZEIT VON 1868-1883.
Geldstücke nach ihrem Nominalwert annahmen und grundsätzlichals chartale Zahlungsmittel behandelten.
In der funktionellen Stellung der einzelnen Geldsortentraten bedeutende Änderungen ein. Die Goldstücke und dieSilbermünzen zu 5 Pesetas blieben Kurantgeld, während diealten Escudos(= 2,5 Pesetas) Scheidegeld wurden.
Die Silbersorten zu 2, 1, 0,50 und 0,20 Pesetas wurdenScheidemünzen unter Ausdehnung der bisherigen kritischenHöhe in der Annahme. Diese wurde vom früheren Betrag von10 Escudos 25 Pesetas auf die Höhe von 50 Pesetas gesteigert,sodaẞ den notalen Silbermünzen im Zahlungsverkehr jetzt einweit größerer Spielraum gewährt wurde. bro!
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Auch hat sich die spanische Regierung wie wir voraus-greifend bemerken an die gesetzlich festgelegte Kopfquoteder Silberscheidemünzen von 6 Pesetas niemals gehalten undnamentlich in der Zeit von 1868-1882 bedeutende Summendavon geprägt. So waren seit dem Jahre 1868 bis zum Endedes Jahres 1906 an Silberscheidemünzen 278 Millionen Pesetasentstanden, so daß bei einer Bevölkerung von etwa 20 Millionen.Einwohnern jetzt ungefähr 14 Pesetas an Silberscheidemünzenauf den Kopf kommen. ¹)
Die proportionale Beschränkung der Annahme von Silber-scheidegeld an Staatskassen fiel jedoch durch das Münzgesetzvon 1868 weg.
Für die Kupfermünzen wurde die bisherige kritische Höhevon 2 Escudos= 5 Pesetas beibehalten, auch wurde ihre un-bedingte Annahme an Staatskassen in jedem Betrage verfügt.Da aber auch in ihrer Herstellung der Staat sich nicht an diegesetzlich vorgeschriebene Kontingentierung hielt und Kupfer-münzen unmäßig ausgab, wurden die gesetzlichen Bestimmungenüber Kupfergeld in späteren Dekreten modifiziert. Im Jahre 1875war eine derartige Stauung von Kupfergeld in Staatskassen ein-getreten, daß sich die Regierung zu ihrer prozentualen Annahme-
1) In Spanien zirkulieren doppelt so viel Silberscheidemünzen proKopf als in den Ländern der lateinischen Union, wo nach der Konventionvon 1885 die Kopfquote 7 Frs. beträgt.