§ 11. UNVOLLST. MASSNAHMEN Z. DURCHFÜHRUNG D. GOLDWÄHRG.
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Die neuen Goldmünzen, die jetzt nach der hylogenischenNorm des Gesetzes vom 19. Oktober 1868, also mit dem gleichenspezifischen Gehalt wie die Goldmünzen der lateinischen Union.ausgeprägt werden sollten, wurden auf 25 Pesetas begültigtund fortan Alphonsdors genannt. Andere Goldmünzen als diesewurden mit Ausnahme von 1,24 Millionen Pesetas in 10- Peseta-stücken in der Zeit von 1876 bis 1886 nicht ausgeprägt.
Abweichend von der in der lateinischen Union für Gold-münzen geltenden Stückelung wählte man Münzen zu 25 Pesetas,da im Lande die Rechnung nach Realen noch weit verbreitetwar und die alten Centenen à 100 Realen in der Geltung mitden Alphonsdors nun übereinstimmten. Man glaubte, bei einemetwaigen späteren Eintritt in den lateinischen Münzbund würdedie differierende Geltung kein Hindernis für ihre Tarifierungbilden.
Die Chrysolepsie war durch die Wahl der gesetzlichenNorm, nach welcher die Münzstätte jetzt das Kilogramm feinGold mit 3444,44 Pesetas ankaufen mußte, tatsächlich wiederhergestellt worden. Bei dem damaligen englisch- spanischenkurzen Wechselkurse von 48 Pence für den Peso ¹) und einem Londoner Goldpreise von 136 Lstrl. 11 Sh 2 d für das Kilo-gramm fein Gold machte man sogar einen kleinen Gewinn,wenn man Goldmetall in London ankaufte und durch die Madrider Münze in Werteinheiten spanischen Geldes verwandeln.ließ. Auch wurden den Metallhändlern große Erleichterungenfür die Goldeinreichung zugestanden; einmal wurde ja keinSchlagschatz erhoben, dann aber machte die Bank von Spanien Vorschüsse von 90% auf Gold, welches bei der MadriderMünze deponiert war. 2)
1) Auch der Londoner Wechselkurs wurde in Madrid bis zumJahre 1887 nach alter Weise in Pesos notiert.
Angaben über den damaligen Londoner Kurs , Goldpreis in Londonund Berechnung der Umwandlung englischen Goldes in spanische Wert-einheiten siehe im Bericht der Währungskommission( publiziert 23. 8. 1876,Col. legisl. Jahrg. 1876).