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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
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III. ENTWICKELUNG DER WÄHRUNG IN DER ZEIT VON 1868-1883.

der nationalen Produktion nicht zur Deckung der von derRegierung für nötig gehaltenen Silberprägung ausreicht, sokann die Regierung ausländisches Silber in derselben Weiseund kraft besonderer Verfügungen für jeden einzelnen Fallannehmen.

Artikel 5. Um zu vermeiden, daß unter der Zahl dernationalen Silberbarren auswärtige angeboten werden, sollenfolgende Regeln beachtet werden.

I. Man soll von jedem spanischen Silberproduzenten, derSilberbarren zur Münze bringt, eine Erklärung über sein Pro-duktionssystem fordern, über Zahl und Art seiner Apparateund über das monatliche Maximum, das er produzieren kann.II. Das Silber soll immer in der Münze präsentiert werden,begleitet von dem Zollpaß und der Bescheinigung der Mutungs-abgabe.

III. Die Verwaltung soll sich Gewißheit über die Wahr-heit der angegebenen Tatsachen verschaffen, indem sie allemöglichen Mittel zu ihrer Prüfung anwendet.

In dem Gutachten der Währungskommission, welchesdem Dekret angeschlossen war, wurde festgesetzt, daß der all-gemeine Geldumlauf sich vermittelst Goldgeldes zu vollziehenhabe, das der Staat sogleich zur Ausprägung bringen solle.

Demgemäß ließ die Regierung sofort für 32 MillionenPesetas Goldbarren ausprägen, welche sie bereits im Jahre 1875in London und Paris angekauft hatte, und zahlte an den staat-lichen Kassen auf Verlangen in Goldgeld, das wieder valu-tarisches Geld wurde.

Exaktorisch ging man zur neuen Währung über. ¹)

¹) Die Erkenntnis, warum man zur Goldwährung übergehen müsse,hatte sich bei den spanischen Währungspolitikern schon etwas geklärt.Wie aus dem Bericht der Währungskommission vom 20. 8. 1876 hervor-geht, wollte Spanien den stärkern Staaten in der Goldwährung folgen,weil es an der Festigkeit der Wechselkurse interessiert war, nicht weiles am Metalle Gold Interesse hatte, für dessen Vorzüge die Goldmetallistenfrüher die wunderlichsten Gründe( Stabilität der Produktion, geringesVolumen etc.) angegeben hatten.