§ 13. ERFOLGLOSE VERSUCHE ZUR BESSERUNG DES PESETAKURSES.
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Um die Bank nach und nach in den Stand zu setzen,Noten zurückziehen zu können, verpflichtete das Gesetz dasSchatzamt zur Rückzahlung der damals noch bestehenden Über-seeschuld von 900 Millionen Pesetas bis spätestens zum 31. De-zember 1911. Neue Vorschüsse bei der Bank wollte fernerder Staat nicht aufnehmen.
Um den Banknoten eine größere Garantie zu geben, wurdedie Notengrenze und die vorgeschriebene Deckung geändert.Der Höchstbetrag der auszugebenden Noten wurde von 2500Millionen Pesetas auf 2000 Millionen Pesetas herabgesetzt,während die Deckungsvorschriften andererseits verschärft wurden.Die Metalldeckung sollte in Prozenten wenigstens betragen:bei einer Emission von:Gesamtdeckung: davon inGold Silber162/3
1 bis 1200 Millionen Pesetas
12001500
"
15002000
"
وو
دو
"
وو
331/3
60
40
70
50
162/3
20
20
Die Drittelsdeckung in Metall blieb damit nur bis zurEmission von 1200 Millionen Pesetas bestehen, für die 1200Millionen übersteigende Emission wurde die Metalldeckung,namentlich die Golddeckung, bedeutend erhöht. Das Gold derDeckung konnte in spanischem und ausländischem Goldgeldeoder in Goldbarren bestehen, welche zum Satze von 3444,44 Pe-setas pro kg fein angerechnet wurden. Die Silberdeckung wurdeinsofern geändert, als Barrensilber verständlicher Weise nichtmehr als geeignet für die Notengarantie angesehen wurde,sondern von jetzt ab mußte die Silberdeckung in Silbergeldspanischen Gepräges bestehen.
Die gesamte Deckung sollte in jedem Fall ebenso großsein als die Summe der zirkulierenden Noten, der Depositenund Kontokurrente. Der metallisch nicht gedeckte Teil derVerbindlichkeiten der Bank sollte nach und nach allein durchdiskontierte Handelswechsel und Lombardforderungen ersetzt.werden. Bis zur Rückzahlung der Überseeschulden durch denStaat sollten die von ihm hinterlegten Kolonialanweisungen alsDeckung den Handelswechseln gleichgeachtet werden. Gleich-