des Gouverneurs der Bank, des Generaldirektors des Schatz-amtes und des Finanzministers errichtet.
Dieses hat durch die Bank und deren Filialen, aber stetsfür Rechnung und unter Aufsicht des Schatzamtes, zu einemvon ihm erwählten, öffentlich bekannt zu machenden PreiseGold und in Gold zahlbare Werte, Schecks und Devisen, an-zukaufen und zu verkaufen, sobald es die Regierung für nötigund günstig hält.
Solange das Wechselbureau besteht, kann die Bank Kaufs-oder Verkaufsoperationen in Gold oder Devisen nur mit Ein-verständnis der Regierung betreiben. Einlösung von Banknotenin Goldgeld findet vorläufig nicht statt, der Goldbestand derBank soll aber später dem Verkehr dienstbar gemacht werden."Die Goldbeschaffung für das Wechselbureau sollte nachdem Projekte durch Emission einer schwebenden Schuld biszur Höhe von 400 Millionen Pesetas und durch Aufnahmeeiner Auslandsgoldanleihe von 94 Millionen Pesetas unter Ga-rantie der Produkte der Minen von Almaden geschehen. UmGoldzahlungen aber ständig aufrecht erhalten zu können, sollteder Staat sämtliche Zölle, nicht nur einen Teil wie bisher, inGold erheben und die Erträgnisse zur Verfügung des Wechsel-bureaus stellen.
Die Mittel, wie man zur Goldwährung gelangen und Gold.dem Lande erhalten könnte, hatten sich in diesem Projekteschon etwas geklärt; der Ministerpräsident hatte immer dieWährungsfragen anderer Länder zur Vergleichung herangezogenund die Cortes auf die Vorteile von Goldzöllen und die da-durch ermöglichten Wechselkursregulierungen hingewiesen. Fernerlag ein bemerkenswerter Vorschlag darin, daß der Staat nicht.nur wie das Frankensyndikat Devisen kaufen, sondern auch anjedermann verkaufen sollte.
Das eine war nur sehr fraglich, ob man nach dem be-absichtigten Fortfall des Wechselbureaus und nach der Aufnahmeder Barzahlungen, die in kurzer Zeit angestrebt wurde, auchweiter die Goldzahlungen hätte aufrecht erhalten können. Manhielt die Einführung der Goldwährung für zweckmäßig, fragte