PREUSSEN U. D. DRESD. ELBSCHIFFAHRTS-CNMMISSION 23
den Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Russland vom 19. 7.December 1818 unterzeichnet hatte, übernahm jedoch ausFamilien- und Gesundheitsrücksichten dieses Amt nicht (14.4. 1820). Vielmehr wurde dieses endlich (3. 5. 1820) demGeheimen Finanzrat Mauve übertragen. 49 ) Dieser Mann, derkeine Minute lang das preussische Interesse bei den Dresdener Verhandlungen aus dem Auge liess, geriet nun immer mehr,zweifelsohne infolge seines heftigen Temperamentes, in einenscharfen Gegensatz zu Jordan. Nach derAnsichtJ.G.Hoffmannswurde sein Urteil durch seine Heftigkeit sehr beeinflusst,sodass die Objectivität darunter litt; aber dies sei lediglichauf einen übertriebenen Diensteifer zurückzuführen. 50 ) Mauveselbst bat des öfteren um seine Entlassung, da er sowohlmit Herrn von Jordan wie mit dem österreichischen Unter-händler, Freiherrn von Münch, während seines ganzen Auf-enthaltes in Dresden sich in den wenigsten Fällen einigenkonnte. 51 ) Fürst Hardenberg suchte ihn indessen solange alsmöglich (bis zum 9. 4. 1821) auf seinem Posten zu halten,da er sich stets in den Verhandlungen als kenntnisreicherund die preussischen Interessen wahrnehmender Beamterbewies. 5 ' 2 ) Auch der zeitweilige Personalwechsel des öster-reichischen Bevollmächtigten, welcher zugleich Vorsitzenderder Commission war, störte den Verlauf der Verhandlungen. 53 )Neben Mauve und Hoffmann gebührt entschieden ein hervor-ragender Anteil an dem Zustandekommen der Elbschiffahrts-acte dem Senator der Freien und Hansestadt Hamburg ,Ch. N. Pehmöller, welcher ein erfahrener, im praktischenLeben stehender Kaufmann war. 54 )
Einen ganz neuen Abschnitt in den Dresdener Ver-handlungen leiteten einige Separatconferenzen ein. Am 1.April 1820 fand in Berlin eine Conferenz statt zwischendem Handelsminister, dem Finanzminister, Herrn von Jordanund einigen Räten aus den Ministerien; am 13., 14., 16.und 17. April 1820 fanden ebendort eine Anzahl Conferenzenzwischen dem Baron Münch und J. G. Hoffmann, damalsRat im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, statt.In diesen Conferenzen wurden die Grundzüge der Elbschiff-fahrtsakte festgelegt, nachdem man allerdings vorher in