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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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II. ABSCHNITT

Dresden durch Pelimöller manche Anregung empfangenhatte. Die nach diesen Beratungen stattgehabten DresdenerConferenzen zeugen auch von einem ungleich tieferen Ver-ständnis für die Elbschiffahrtsangelegenheiten als die vor-hergegangenen.

Geschlossen wurden die Dresdener Verhandlungen am23. Juni 1821, nachdem die Arbeiten oft wochenlang unter-brochen worden waren.

Was den Inhalt der Beratungen angeht, so musstenund sollten diese vor allen Dingen sich auf die Zollver-hältnisse erstrecken, wie ja auch ohne Weiteres aus dendamaligen Elbschiffahrtsverhältnissen hervorgeht. An Melio-rationsarbeiten im Flussbette und an Correction des Laufeskonnte damals, wenn überhaupt etwas geleistet werdensollte, noch nicht gedacht werden. Über diese Arbeitensagte auch die Wiener Acte in Artikel 113 nur, dass jederStaat für sie zunächst selbst zu sorgen habe und dies nurim allgemeinen in der zu vereinbarenden Acte festgesetztwerden solle. Bezüglich der Zölle verlangte die WienerActe, dass die Erhebungsämter auf die notwendige Zahlbeschränkt, die Zölle selbst herabgesetzt, der Tarif verein-facht und die dem Schiffahrtsverkehr dienenden Anstaltennur dann beibehalten würden, wenn sie als eine Notwendig-keit, eine Förderung des Verkehrs anzusehen wären. DiesePunkte sind in den folgenden Abschnitten zu untersuchen.

Wir müssen an dieser Stelle noch einen Gegenstanderledigen: die Nebenflüsse der Elbe . Der Artikel 110 derWiener Acte hatte ausdrücklich bestimmt, dass die Schiffahrtauf diesen ebenfalls von den Commissionen der Flüsse, inwelche sie münden, zu reguliren sei, sofern sie das Gebietmehrerer souveräner Staaten berührten. Hier, bei der Elbe,kamen, wie an verschiedenen Stellen in den Acten erwähntwipd, in Betracht: die Saale , die Jetze, die Aland und dieDelvenau. Doch überliess der Artikel 32 der Elbschiffahrts-acte die Anwendung und Ausdehnung ihrer Bestimmungenauf die in Frage kommenden Nebenflüsse den betreffendenStaatenzum besonderen Abkommen. 55 ) Es kamen bei deneinzelnen Nebenflüssen nur zwei Staaten, bei der Delvenau