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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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II. ABSCHNITT

baren Elbe als Summe sämtlicher Zölle zu zahlen habe.Diese Summe sollte nach der Uferlänge unter die einzelnenStaaten zur Erhöhung verteilt und von den einzelstaatliclienBeamten erhoben werden. Die Gesamtsumme der Einkünftesollte, nach Abzug gewisser Unkosten für die Generalver-waltungsbehörde, nach demselben Massstabe unter die Ufer-staaten verteilt werden; alles wie bei dem Rheinoktroi.Allein dieses Projekt fand, wie in dem Aktenwerk über dieElbzülle auseinandergesetzt ist, sehr wenig Billigung. .Jederder einzelnen Staaten befürchtete eine Einmischung deranderen Uferstaaten in seine eigenen Finanzverhältnisse;von preussisclier Seite wurde auch darauf hingewiesen, dassdas Rheinoktroisystem ungefähr 10 u /o Unkosten für dieVerwaltung verlange, während die bisherige VerwaltungPreussen nur 4 1 /'* bis 4V3°/o gekostet habe.

Der grosse Vorteil des Octroi-Systcms für Kaufleuteund Schiffer hätte allerdings in der Einheitlichkeit der Er-hebung des Zolles bestanden. 105 ) Ein weiterer Vorteil warauch der, dass in Verbindung mit dem Octroisystemgemeinsame polizeiliche Vorschriften für die Elbeschiffährterlassen worden konnten. In dieser Hinsicht wurden auchsehr umfangreiche Entwürfe, wahrscheinlich sämtlich vonÖsterreich ausgearbeitet, der Kommision übergeben, so:Polizeiliche Vorschriften, welche bei Ein- und Ausladungenin den Häfen der Elbe zu beachten sind;Bestimmungender Strafen, welche die Vergehen und Übertretungen gegendie Verordnungen für die Elbeschiffahrt nach sich ziehen;Manual über die Dienstverrichtungen der Schiffährtsbe-amten; ferner in Verbindung mit dem bereits oben (Anm. 67)erwähnten Vorschläge einManual, die Rechte und Pflichtendes bei der Elbeschiffahrt angestellten Ober-Inspektors, so-wie der beiden Inspektoren betreffend. Diese Entwürfeseien hier nur erwähnt, um zu zeigen, dass trotz aller Klein-staaterei bereits damals ein starker Zug für gemeinschaft-liche Unternehmungen vorhanden war. Nur fehlte die aufallen Seiten nötige Einsicht in die Zweckmässigkeit solcherUnternehmen ; man war noch nicht reif.