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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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II. ABSCHNITT

Zeitgeist war mehr denn je auf Freiheit gerichtet. Nichtweniger hatten sich die Anschauungen bezüglich der staat-lichen und städtischen Einnahmequellen im Zusammhangmit den freiheitlichen Ideen geändert, wenn auch durch dasRecht ebenso wie vorher eine gewisse Einnahme den Magde-burgern zugesichert wurde. Das Institut, welches mit demPrivilegium verbunden war, erfüllte also seinen Zweck nichtmehr; es musste also nach § 69 einfachaufhören und fürdiese Privilegien, welche also durch sich seihst fielen, hatteder § 70 keine Entschädigung bestimmt.

Die Magdeburger beriefen sich ferner auf Teil 1, Titel 8,§ 31 und Teil 2, Titel 15, § 103. Die erste Stelle handeltvom Eigentum und hat mit Privilegien, welche gesondertin der Einleitung erledigt wurden, nichts zu thun. Diezweite Stelle kam nicht bei der Entschädigung des Umschlags-rechtes, sondern bei der des städtischen Zolles in Betrachtund besagte dasselbe wie der weiter unten zu erwähnende§ 19 des Gesetzes vom 26. Mai 1818.

Auf einen Rechtstitel konnten sich also die Ent-schädigungsansprüche nicht stützen. Eine andere Fragewar, ob man der Stadt nicht aus Billigkeitsgründen eineEntschädigung zusprechen wollte, nicht im engen Sinne alsEntschädigung, sondern nur als staatliche Anerkennung desfinanziellen Verlustes an sich, welchen die Stadt voraussicht-lich in Zukunft erleiden würde.

Daher nahm die Regierung thatsächlich eine Berechnungder obigen 45 000 Gulden auf den Wert im Jahre 1820 vor.Diese führte jedoch zu keinem brauchbaren Resultat, da dieMünzverhältnisse sich als zu verwirrt erwiesen und in dergenannten Summe die Zahlung fürZölle, Jahrmerckte,Schöppenstuel und andere Freyheiten und Gerechtigkeitenmit enthalten war. 172 ) Auch der Bürgermeister Francke be-eilte sich gar sehr (bereits am 29. Juni 1820) dem FürstenHardenberg eine Berechnung der Entschädigung vorzulegen.Diese Berechnung war der Durchschnitt der in den Jahren1817, 1818 und 1819 aus dem Niederlage-, Winde- undWagegeld erzielten Einnahmen und betrug rund 77 000 Thl.Diese Summe betrachtete Francke als die 4°/'o jährlichen