Zinsen eines Entschädigungskapitals, welches demnach1 925 000 Thl. betrug. Diese Summe wäre mehr als dievolle Entschädigung des Rechtes gewesen, da ein Teil derEinnahmen voraussichtlich auch in Zukunft bleiben würde.
Diese Verhandlungen nahmen ein spätes, sehr uner-wartetes Ende. Die Staatsregierung wies jeden Ent-schädigungsanspruch zurück, indem sie den titulus onerosusnicht anerkannte, sondern (durch eine königliche Kabinets-ordre vom 25. Juni 1828) den Vertrag mit dem Kurfürstenvon 1554 für einen titulus gratiosus erklärte. Jedoch er-hielt die Stadt unter der Bedingung, dass sie alle weiterenAnsprüche aufgab, die Summe von 62 000 Thl. Warumgerade diese Summe? Weil die Stadt gerade soviel der Staats-kasse für einen Mauerhau in der Citadelle schuldete. 173 )
Dies ist das definitive Ende des — sit venia verbo —Stapelrechtes der Stadt Magdeburg .
An dieser Stelle soll aber nicht übersehen werden,dass die Magdeburger sich grosse Mühe gaben, dem Staatedie Entschädigung abzunehmen und diese auf die anderenUferstaaten zu übertragen. Innerhalb der Regierung warman auch nicht abgeneigt, diese Ansicht zu acceptieren;denn es ist nicht zu bestreiten, dass durch die Aufhebungdes magdeburgischen Umladezwanges den übrigen Ufer-staaten ein ebenso grosser, vielleicht noch grösserer Vor-teil verschafft wurde als Preussen selbst. 174 ) Indessen warvorauszusehen, dass in diesem Falle auch die sächsischeRegierung eine Entschädigung der Umschiagerechte inDresden und Pirna liquidiert haben würde. 175 ) Die fürdiesen Zweck in der Kommission zu führenden Unterhand-lungen würden sicherlich auf grosse Schwierigkeiten ge-stossen sein, zumal de facto die beiden sächsischen Rechteim Vergleich mit dem magdeburgischen sehr unbedeutendgewesen waren. Der preussische Unterhändler brachte da-her diese Frage nicht auf die Tagesordnung in Dresden .
Auch hatten die Magdeburger sich grosse Mühe ge-geben, für den Verlust ihres Rechtes von der Regierungein anderes Recht zu erhalten. Magdeburg sollte zum Frei-hafen erklärt werden; denn dann mussten doch alle Güter,