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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANMERKUNGEN

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meist nach Schönebeck , und durch Ableichtern der sächsischen Gtüter-kiihne einigen Verdienst fanden. Man vergleiche auch den Berichtder Commerciendeputation in Leipzig über die dortige Ostermesse 1814:hei: Hasse, Geschichte der Leipziger Messen, Leipzig 1885, pg. 425/426.

30) Vgl. Caratheodory, du droit international concernont lesgrands cours deau, Leipzig 1861, pg. 109. Hierbei handelte es sichalso um die sogenannten conventionellen Ströme. Wie schon aus demNamen zu entnehmen ist, wurde er erst damals in die Rechtswissen-schaft praktisch eingeführt. Es waren diejenigen Flüsse, deren schiff-barer Lauf mehreren souveränen Staaten angehörte. Damit hat diebesonders hydrotechnisch wichtige Unterscheiduug inöffentliche undprivate Flüsse nichts zu thun; hierüber siehe und mit einander vgl.:Damert, das Deich- und Strombaurecht nach allgemeinen positiven undHannoverischen Landesrechten, Hannover 1816, I, pg. 4ff., und: Nieber-ding, Wasserrecht und Wasserpolizei im preussischen Staate, Breslau 1889, pg. 56 ff.

31) Der Grosse Friedrichsgraben verbindet die mit dem Pregelvereinigte Deime bei Labiau mit dem Nemonien; der kleine verbindetden Nemonien mit dem Gilge, einem Nebenarm des Njemen. Der kleinewird seit 1834 nicht mehr benutzt.

32) Siehe die Korrespondenz zwischen der Breslauer Kriegs-und Domänenkammer und der Breslauer Accise- und Zolldirektion beiMamroth, Geschichte der Preussischen Staatsbesteuerung 18061816,Leipzig 1890 pg. 311 f.

33) Die hier folgenden Angaben über die Vorgeschichte einzelnerZölle sind fast ausschliesslich entnommen: Schmoller, Studien III. pag.56 ff.

34)Des Rades brunes Hus, wo de Töllner inwanet. Überdie geographischen und hydrographischen Verhältnisse der Elbe unter-halb Hamburg , besonders über die Fahrwasserrichtung und derenSicherung und Unterhaltung vgl.: Festschrift zur 50jährigen Jubel-feier des Provinzial-Landwirtschafts-Vereines zu Bremervörde (Re-gierungsbezirk Stade), Stade 1885, pg. 124129.

35) Der Esslinger Zoll wurde ursprünglich (bis 1806) etwasoberhalb Hamburg in dem Zollenspieker (früher Haus zu Esslingen genannt) erhoben. Dieser gehört zu dem Dorfe Kirchwärder, welchesin den bis 1867 Hamburg und Lübeck gemeinschaftlich gehörenden,sogenanntenVierlanden (Landherrenschaft Bergedorf) liegt. DasWort Zollenspieker bedeutet wohl nichts anderes als Zollenspeicher,also ein Gebäude, in welchem die Waren zum Verzollen aufgespeichertwerden. Da er an der Stelle liegt, an welcher die Waren, welcheaus Mittel- und Süd-Deutschland über Lüneburg und Bergedorf nachHamburg transportiert wurden und umgekehrt, über die Elbe setzten,so ist wohl denkbar, dass hier die Waren nicht stets sofort weitergeschafft werden konnten und daher auf Lager gebracht wurden.

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