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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANMERKUNGEN

erworben und sie ist gesetzlich befugt, für den Verlust vollgültige Ent-schädigung zu fordern. Sie ist es umsomehr, als sie eminente Summenan die mit diesem Recht verbundenen Anstalten gewendet hat, ja selbstnachweisen kann, dass seit der Wiedervereinigung mit dem Mutterlandeweit über 150 000 Thlr. zu diesem Behufe verwendet sind. Die Ent-schädigungsforderung aber dürfte leicht die Summe von 2 MillionenTlialer erreichen.

175) Andeutungen wurden in den Konferenzen gemacht. (Denk-schrift des Grafen Bernstorff vom 13. 9. 1820.)

17(5) Memoire die Elbschiffahrtsangelegenheit betreffend, desRates und die Kaufmannschaft Magdeburgs vom 20. 10. 1819.

177) Frnncke an den Staatskanzler, 18. 7. 1820:Die Durch-gangsabgabe würde so hoch gestellt werden müssen, dass die Stadtdadurch in ihren Revenuen wenig oder nichts verlöre und würdenach einer ungefähren vorläufigen Berechnung 2 Gr. p. Ctr. betragen.Preussen hat noch die Vorteile, dass einmal der Magdeburger Handeldurch gänzlichen oder teilweisen Erlass dieser städtischen Abgabe füralle Waren, die nach Magdeburg selbst declarirt werden, und weshalbich mich mit dem Handelsstande schon einigen würde, einen immerschon nennenswerten Vorsprung vor dem Ausländer gewinnt und dassdiese Abgabe zweitens dem Oderhandel, der alle Mühe haben wird, sichbei den grossen Zollerleichtcrungen gegen den Elbhandel zu halten, zuGute kommt. Der Minister des Inneren, v. Schuckmann, teilte dieseAnsicht. Er schrieb am 17. 11. 1821 an den Grafen Bernstorff:DieEntschädigungssumme kann sich erst ergeben durch eine Vergleichungder Jahre 1808/1819 und dem, was in einem angemessenen Zeitraumnach Aufhebung des Stapels eingehen wird. Die Schiffer und Kaufleuteauf der Elbe, welche dadurch gewinnen, hätten die Entschädigung sozu übernehmen, dass sie einen besonderen Zoll zu diesem Zweck be-zahlten.

178) So wies der Finanzminister der Stadt am 16. 2. 18227000 Thlr. an.

179) Siehe Hoffmann in Anmerkung 170.

180) Ausser diesen Nachweisen, welche den Verkehr bei Witten-berge veranschaulichen in den Quantitäten der verladenen Waren, be-rücksichtige man auch die statistischen Notizen, welche enthalten sindin: 1) Statistisches Handbuch für den Ilamburgischen Staat. Heraus-gegeben von dem Statistischen Bureau der Steuer-Deputation, Hamburg1891, pg. 138 140. In den betreffenden Teilen ein Auszug von:2) Tabellarische Übersichten des Hamburgischen Handels im Jahre

1893, zusammengestellt von dem handelsstatistischen Bureau, Hamburg

1894, I, 3 5, und I, 7278. Jedes Jahr erscheint von diesen Über-sichten ein Band in grossem Format seit 1845.