258 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^716
mit dem Gemeinwohl verträgliche Bahnen geleitet; zugleich aber haben alle edlerenMotive des reellen Geschäftslebens, wie z. B. die Nachbarrücksicht, die humane Teil-nahme der Starken an der Entwickelung der Schwachen, der streng rechtliche Sinn,der unsauberen Gewinn verschmäht, Anteil an der Ausbildung dieser Organisation.
202. Schlußbetrachtung über die Kreditentwickelung. Die Aus-bildung der Kreditgeschäste und der Kreditorgane zeigt uns von Ansang an und insteigendem Maße bis in die neueste Zeit, am stärksten bei den höchststehenden Völkern,eigentümliche Züge, welche sie von den anderen Zweigen des wirtschaftlichen Lebens,der privaten Hauswirtschaft, der Landwirtschaft, der gewerblichen Produktion, auch denmeisten anderen Handelszweigen unterscheidet. Nur die Verkehrsentwickelung und dieAusbildung der Verkehrsorgane hat in verstärktem Maße dieselben Tendenzen. DieKreditorganisation und die Verkehrsorganisation werden die sührenden und centrali-siertesten Stücke der volkswirtschaftlichen Organisation. Freilich das Versicherungs-wesen und die großen Kartelle beginnen teilweise auch schon ähnliche Züge der Centrali-sierung, staatlichen Regulierung, öffentlichen Korporationsbildung anzunehmen.
Bereits in den Anfängen des Kreditwesens zeigt das betreffende Geschäft durchseinen Zusammenhang mit dem Geld- und Münzwesen, dann bald auch durch den mitden staatlichen Finanzen einen eigentümlichen Charakter; die Bildung des Staatsschatzes,des Kirchen- und Klostervermögens, der ständischen und fiskalischen Centralkassen führtzu Kreditgeschäften dieser Organe; die Münzer werden Bankiers und bleiben doch halboder ganz Beamte. Die öffentlichen Gewalten konzessionieren und regulieren die ein-schlägigen Geschäfte.
Dann bemächtigt sich allerdings der arbeitsteilige Handel der Sache; kleine privateGeld- und Kredithändler wie große, zu fürstlichem Reichtum aufsteigende Bankiersbilden die Technik des Geschäfts aus, bringen aber auch alle übrigen Klassen, zuletztden Staat von sich in Abhängigkeit. Das allmächtige Privatkapital scheint so dieVolkswirtschaft zu beherrschen. Falsche Doktrinen wollen ihm unbedingte Freiheitgeben, weil das Kreditgeschäft ein Geschäft wie jedes andere sei, weil der Staat durchsein Krcditrecht und durch Staatsbanken nur sich und die Volkswirtschaft in ungesundeBahnen bringe. Aber es zeigt sich im 13. und 19. Jahrhundert bald nur zu sehr, daßder salsche, der hastig habsüchtige Machtgebrauch der privaten Kreditorganisation schädlichist, die unvermeidlichen Krisen steigert, zu einer Klassenherrschaft der privaten Bank-häuser, zu einem aussaugenden Wuchertum der kleinen Geldverleiher sührt.
Die Gesetzgebung unterwirft die einzelnen Kreditorgane einer Regulierung; eswird ihnen vorgeschrieben, welche Geschäfte und in welcher Form sie sie machen dürfen.Der Staat übernimmt gewisse Zweige aus seine Rechnung, oder er ernennt die Leiter,er ccntralisiert gewisse Zweige wie das Notengeschäft. Die Provinzen und Gemeinden,öffentliche und gemeinwirtschaftliche Korporationen gründen Hypothekeninstitute, Spar-kassen, Psandleihanstaltcn. Die sämtlichen übrigen Klassen der Gesellschaft, die bishernur Kredit suchten und ihn teuer und schwierig genug erhielten, sangen an sich zuorganisieren; sie setzen den Händler- die Schuldnerbanken gegenüber, wie es z. B. dieKreditgenossenschaften sind.
Immer lebendiger wird das Gefühl, daß alles wirtschaftliche Leben und Gedeihenvon der rechten Kreditentwickclung abhänge, daß Staat und Volkswirtschaft in ihrencentralcn Interessen durch die Kreditorganisation berührt werden. Der Kredit centralisiertsich allerwärts, die Ccntralorgane der verschiedenen Kreditzweige müssen unter sich undmit der Staatsgewalt Fühlung haben; der kleinste bäuerliche Vorschußverein hängtdurch Provinzialkasscn, Landesccntralgenossenschaft, Reichsbank mit dem Centrum desKreditlebens ebenso zusammen wie die Filialen der kausmännischen Effektenbanken.
In diesem ganzen Entwickelungsprozcß suchen immer wieder die Leiter großerInstitute möglichste Selbständigkeit, möglichst große Macht zu erhalten, und sie erwerbenauch für sich Millionen. Aber sie haben doch nicht mehr die Stellung, wie noch 1850die Rothschilds , 150L—1560 die Fugger. Die Direktoren der Centralnotenbanken undanderer halb oder ganz gemeinwirtschastlichcr Centralinstitute sind mächtiger als die