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Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen.
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Verkaufen; kein fremdes Schiff wurde in Asien geduldet, das nicht einen holländischenPaß für 6—8000 fl. erworben; kein Holländer durfte in fremdem Dienst nach Ost-indien fahren (1617, 1632). Keine anderen als holländische Waren durften in dieasiatischen Kolonien kommen; die Gewürze wurden in Europa für das 8—12 facheder Selbstkosten verkauft. Die Dividenden der Compagnie schwankten 100 Jahrelang zwischen 12,5 und 75°/o. Die Westindische Compagnie (gegründet 1621) war zurBekämpfung Spaniens und seiner amerikanischen Kolonien, zur Wegnähme seiner Silber-flotten bestimmt; sie errichtete — sreilich nicht auf die Dauer — ein holländisch-brasilianisches Reich; von 1623—1636 machte sie sür 90 Mill. fl. Prisen bei 45 Mill.Kosten. Als Portugal 1640 wieder selbständig geworden, 1661 mit den Niederlanden Frieden geschlossen, verstanden sie bis 1703, da England durch den Methuenvcrtragan die Stelle trat, dieses Land als Marktgebiet sast ganz und allein wirtfchaftlich zubeherrschen. Nach Spanien trieben sie bis zum Friedensschluß von 1648 einen enormen,gewinnbringenden Schmuggelhandel. Von da an wurden sie die Hauptlieferanten fürSpanien und seine Kolonien an europäischen Waren. Im Mittelmeerhandel hattenbis 1612 die Franzosen und Spanier allein neben den Italienern geherrscht. Die ausSpanien vertriebenen, in Holland gastlich aufgenommenen Juden richteten nun denholländischen Handel dahin mit großem Erfolg ein; er erhielt 1624 eine feste staatlicheOrganisation, Kriegsschiffe zur Begleitung n. f. w. Erst Colbert verstand, ihn wiederteilweise für Frankreich zu gewinnen.
Noch viel breitere Stützen ihres Reichtums erhielten die Niederlande im 17. Jahr-hundert durch die Befestigung und Ausdehnung ihres Ostseehandels, durch ihre Handels-niederlassung in Nordrußland (Archangel), durch ihre große Fischerei, durch denKredit- und Warenhandel, durch welchen sie ihre nächsten Landnachbarn, hauptsächlichDeutschland, bis auf einen gewissen Grad auch Frankreich von sich abhängig machten.Überall halfen dem Kaufmann und Schiffer die staatischcn Machtmittel nach; Antwerpens Handel sollte für immer durch die im Friedensschluß mit den Spaniern durchgesetzteSchließung der Schelde vernichtet werden; zahlreiche Rheinstädte hatten staatischeGarnisonen wegen Schulden an Holland erhalten. Acht- bis zwölfhundert holländischeSchiffe fuhren jährlich in die Ostsee , dreizehnhundert holländische verkehrten auf demRhein. Deutschland und ganz Ost- und Nordeuropa konnten ihr Getreide, Wachs,Holz, Pech, Eisen, Taue, Honig wesentlich nur an die Holländer verkaufen, konntenGewürze, Kolonialwaren, Wein, Branntwein, auch viele Manufakte, Porzellan wesentlichnur von ihnen kaufen, Amsterdam war im 17. Jahrhundert der erste Weltgetreideplatz.Die Heringsfischerei, früher an den Küsten Schönens von den Hanseaten betrieben, fandjetzt in der Nordsee , wohin der Hering gezogen, durch die Holländer statt; 1601 liefen1500 Heringsbuyzen, bald 2—3000 jährlich aus; die Fischerei, das Einsalzen, dieKontrolle der Tonnen, der ganze Betrieb war reglementiert und kontrolliert; aller Heringmußte auf den Markt nach Holland . Die Aussuhr der besonderen Geräte, Herings-tonnen und Schiffe, die Auswanderung aller gelernten Wallfischfänger und ähnlicherPersonen war untersagt. Den Wert der Heringe schätzte der englische Gesandte 1667sür höher, als den der gesamten englischen und französischen Manufakte; zu allcdemkam der große Frachtverdienst für eigene und fremde Rechnung; Colbert schätzte, daßvon 20 000 Kauffahrteifchiffen der Welt den Niederlanden 16 000 gehörten.
Im Innern des Landes bestanden die mittelalterlichen stadtwirtschaftlichen Ein-richtungen teilweise fort; die Städte behandelten das platte Land mit nacktem Egoismus;die Städte und Landschaften untereinander behielten allerlei Schranken und Verkehrs-hemmungen bei; Amsterdam suchte in kleinlichster Weise den Schiffsbau an der Zaanzu hindern. Alle möglichen lokalen indirekten Steuern und Zölle hemmten die Be-wegung. Nicht einmal die gemeinsam 1597—1603 eingeführten Konvoyen und Licenzenauf alle Aus- und Einfuhr konnte man zu ganz übereinstimmender Hebung bringen;jede Stadt und Landschaft suchte die Ihrigen bei der Erhebung zu begünstigen; dieVerwaltung lag in den Händen der einzelstaatlichen Admiralitäten. Die Tarifsätzemachten 1—5 °/o des Warenwertes aus; für den Eingang waren die Sätze etwas