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Von da ab wurden jährlich i bis 2 neue Parzellenstellen ausgelegtund zu jährlich 100 Thlr. Courant (360 Mark) verpachtet. In demselbenMasse nun, als das Hoffeld durch diese Auslegungen vermindert wurde,erhielten frohnpflichtige Bauern gegen Entrichtung eines mässigbemessenen Dienstgeldes Befreiung von ihrer Dienstpflicht. Zur Zeitder Abfassung jener Denkschrift, 26 Jahre nach Anstellung des erstenVersuchs waren bereits 30 solcher Parzellenstellen errichtet. Die Guts-einkünfte waren vermehrt, in keinem Jahre vermindert. Die in 3Terminen zahlbare Pacht wurde regelmässig entrichtet. Nur Guts-angehörige wurden zu solchen Colonisten genommen. Die ganzeOperation kostete dem Gutsherrn keinen besonderen Kapital-Aufwand,da die Herrichtung der Stellen, Bau der Häuser u. s. w. aus denlaufenden Gutsintraden bestritten wurden.
Als eine grössere Anzahl von Colonisten vorhanden war, HessGraf Rantzau in jedem Sommer eine genaue Untersuchung ihrer Wirth-schaften durch Sachverständige vornehmen. Der Eigenthümer der alsdie beste erkannten, wurde als „WirthSchaftskönig" nach demMuster der Gildenkönige, gekrönt, erhielt eine Prämie von 20 Thlr.(72 J£) und wurde an diesem Festtage zu der Tafel des Guts-herrn gezogen. Mit besonderer Genugthuung berichtet Graf Rantzau,dass der, welcher zum ersten Male diesen Preis davon getragen, jenererste Colonist gewesen, obwohl derselbe das minder gute Land gehabtund schwer gesessen hätte.
Graf Rantzau rühmt dann die glücklichen Folgen dieser Massregel:„Eine unglaubliche Beförderung der Bevölkerung ist eingetreten. DieMenschen werden klüger, fleissiger, vermögender, sittlicher. Eine bessereKinderzucht hat Platz gegriffen. Felder und Wiesen sind erstaunlichverbessert. Die meisten Colonisten haben aus eignen Mitteln, weilihre Ernten sich so vergrössert, dass sie in dem ursprünglichen Hausenicht Platz gefunden, schon Scheunen erbaut und Altentheilwohnungendabei angelegt. Auch kleine Holzungen zur Bestreitung des eignenBedarfs von 300 bis 600 Stämmen angepflanzt."
Für den Gutsherrn sei die Einrichtung gleichfalls nur vortheilhaft.Er habe nicht mehr die Sorge der Conservation der aus dem Dienst-nexus entlassenen Bauerstellen, nicht die Gefahren der Viehseuchen,Missernten, Brandschäden zu bestehn. Seine Einkünfte würden nichtgemindert, sondern vermehrt. Erst die völlige Auflösung des Gutshofeswürde aber den grössten Vortheil bringen, da dann ja die eignenWirthschaftskosten gänzlich aufhörten.