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staatliche Verabredungen einen solchen künstlichen Werth im Gegensatz zumnatürlichen aufrecht erhalten?
Dies sind die Zweifel, welche dem Vorschlag der Weltmünzkonventionsich in den Weg stellen. Gewiß ist es eine neue Art von Fanatismus,der darin wurzelt, daß der Verstaub seine Zweifel solchen kühnen Projektengegenüber nicht überwinden kann, und darum sich bescheidet, im gegebenenFalle für Deutschland am geltenden Gesetz und der geltenden thatsächlichenOrdnung fest zu halten! Alles in Allem aber treffen auch hier wie in sovielen Kämpfen der heutigen Staats- und Gesellschaftsentwicklung dieuämlichen Gegensätze aufeinander: Die Einen sehen die schöpferische Machtin der staatlichen Anordnung, welche Kräfte bindet und hemmt, die Anderenerblicken den Gang der Kultur in der Befreiung der natürlichen Kräfte, fürwelche die Gesetzgebung einzig die friedlichen Bahnen zn ziehen berufen ist.
In der Müuzfrage bilden Jene sich ein, das Verhältniß von Silberzu Gold habe sich in der Zahl 15^ zu 1 einen Zeitraum hindurch be-währt, weil die Gesetzgebung es vorgeschrieben; die Andern meinen, nurso lange diese Zahlen den lebendigen Verhältnissen von Angebot und Nach-frage entsprochen, sei auch die Gesetzgebung in Kraft geblieben. Und darumsind sie überzeugt, daß keine Gesetzgebung der Welt für die Zukunft dieseZahlen mit Erfolg binden könne.
L. V.