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Das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und die Hypotheken-Banken / von Julius Basch
Entstehung
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Ende Juni 1879 einen Nachweis verlangte über: 1. die Lage derbeliehenen Grundstücke; 2. den Beleihungswerth und zwar a) nachder Gebäudesteuereinschätzung, b) nach der im Statut vorgeschrie-benen Werthermittelung; 3. den Feuerkassen-Versicherungsbetrag;4. die Höhe des gewährten Darlehns; 5. die Höhe des dem be-liehenen Grundstücke im Amortisationsconto gegenwärtig zu-geschriebenen Betrages. Betreffs des Werthes der Grundstückespricht sich die Verwaltung der deutschen Grundcreditbank inGotha in ihrem Geschäftsbericht von 1879 wie folgt aus: Vor-läufig gewähren die in früheren Jahren gewonnenen Taxwertheder Grundstücke in den meisten Fällen keinen Anhalt mehr fürden gegenwärtigen Verkaufswerth derselben, da eben die Käuferfehlen. Dieses bündige Wort eröffnet eine Perspective in dieVerhältnisse der Hypothekenforderungen der Banken, welche beider Frage, ob das beabsichtigte Pfandbriefgesetz in der That dieBedeutung für die Sicherheit der Pfandbrief-Inhaber hat, welcheihr Regierung und Bankverwaltungen beilegen, von nicht zu unter-schätzendem Werth ist.

Als ein anderes Erschwernifs der Wirksamkeit der Hypo-theken-Banken stellte sich dar das Weichen des Zinsfufses unddie wachsende Neigung des Privatcapitals zum Erwerb vonHypotheken unter billigen Bedingungen. Um dieser Concurrenzzu begegnen und den Erwerb guter Hypotheken zu ermöglichen,griffen mehrere Banken zu dem Mittel der Conversion hoch-verzinslicher Plypothekenbriefe in niedriger verzinsliche, nament-lich der 5procentigen in 4 I / 2 procentige und sogar zur Emissionvon 4procentigen Hypothekenbriefen. Die Conversionen sindgelungen, ebenso ein Versuch der Ausgabe von 4procentigenHypothekenbriefen. Allein eine sofortige günstige Einwirkungdieser Operationen auf das Zinserträgnifs der Banken ist nichtzu erwarten, weil jene Operationen Spesen verursacht haben unddoch noch Zinsdifferenzen zu vergütigen sind. Ob aber überhauptdie Conversionen von Vortheil sind, das ist eine Frage, die erstzur Lösung kommen wird, wenn der Geldmarkt nicht mehr dieWilligkeit und Gefügigkeit zeigt, auf welche darlehende Staaten,Gemeinden und Gesellschaften als auf constante Factoren jetztden Modus der Befriedigung ihres Geldbedarfs stützen.

Wir geben noch eine vergleichende Uebersicht über dieBilanz und das Geschäftsergebnifs mehrerer Jahre an.