Druckschrift 
Geschichte der seit dreihundert Jahren in Breslau befindlichen Stadtbuchdruckerey als ein Beitrag zur allgemeinen Geschichte der Buchdruckerkunst : Mit 4 Bildnissen und 4 erläuternden Kupferplatten / [Johann August Barth ; Hr. Geiser ; Hr. Paritius. Johann Ephraim Scheibel [Vorr.]]
Entstehung
Seite
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George Baumann der Altere. 29

nachmalige- Rector des Elisabetanischen Gymnasii, Petrus Kirstenius , Philo-sophiae et Medicinae Doctor , liess nämlich diese arabische Leitern auf eigne Ko-sten giessen , als er aber 1616 nach der Schwedischen Universität Upsal berufenwurde , nahnj er sie dahin mit und vermachte sie nach seinem Tode der Uni-versität. In der Zuschrift des crsien Theils seiner hier gedruckten ArabischenGrammatik an den Rath der Stadt Breslau freuet er sich ausscrordentlich , dieseEhre seiner Vaterstadt eigen gemacht zu haben.

Von Kaiser Rudolph dem Zweiten empfing Baumann 1596 ein Pii-vilegium , welches wir hier von Wort zu Wort hersetzen.

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Xvir Rudolfs der Ander Bon Gottes Gnaden Ertpehtter Mimischer Khaiscr Zu allen Zeiten Mchrer dc»Neichß in Germanien zu Hungern Behaimb Dalmaricn Croaticn 2 c. Kbunig ErtzHertzog zu Oesterreich Marggraff zuMarhern, Hertzog zu Lätzenburg vnnd in Schlesien, Marggraff zu Lausitz etc. Bekennen vnd thun khundt Jeder-Nlânnistlich/ Nachdem vns Georg Baumann Buchdrucker in vnscr Stad Prcßlaw gchorsainblich berichtet, wie das ernach tödlichem abgang weiland Hannsen Scharffcnbcrgs die Wuchdruckercy daselbst mit denen Anno Away vnd Fünfzigdurch die Rathinanne zu Preßlaw beschehcner Bcgnadungcn, vnnd vnserer Anno Sieben vnd siebenzig darauf erfolg-ter Confirmation, durch kräftige Verträge an sich bracht, nicht weniger auch also sein Borfahr von Ihnen denRathmannen zu Preßlaw ein sonderbahres ^rivilsAMM vnnd Freyheit erlanget, welches von Wort zu Wort als»lautet: Wir Äathmanne der Stadt Preßlaw, bekennen vnnd thun kundt öffentlich hiemit vor Jcdcrmanniglich,Deninach verflossenes Tauscnt Fünf Hundert vnnd drey vnd Fünfzigsten Jars unsere vorgehende Rathmanne 0161« denErbahrn vnnd Kunstreichen Crispinum Scharffenbcrg seeligen vnd seine Erben, In sondcrer Betrachtung , das er nit mitweniger mühe vnnd Bnkosten vnnd Darlagcn eine Druckerey allhir angerichtet, vnnd ins Werk gebracht mit einemsondern Privilegio vnnd Bcfreyung begäbet vnnd Vorsehen, welches sich auch er vnnd sein Sohn Hanns! vor mân-niglichen vngehindcrt gebraucht vnnd aber diese beide Pcrsohnen mit Tode Verblichen, die Druckerey aber vermag aineskresstigcn Wchscn Vertrags an Ecoraium Baumann vnd sein itziges Eheweib Magdalcna komben. Darauf vnnß dannnun crmeltcr Bauman alles gchorsamben vleises ersucht vnnd gcbettcn, weil er solche Druckerey mit andern newcnschonen schrifftcn allerley Art zu vermehren vnd zu Verbessern gedächte, daß rater Inen, damit sein müh vnnd Vn-? sten nit vergebens angewendet würden, andere auch durch Ihren aigcnnutz Ime an solchem seinem nützlichen Vor-haben vnnd arbeit nit einigen Einhalt vnnd Hinderung beyfügen mochten, gleiä)fals mit vebcrmcssigcr Bcfreyungvnnd Immunitet bedcnckcn vnnd vorsehen wollen, weil wir dann solch ansehnlich vnnd nützlich werk durch welchesalle gutte Künste vnnd andere nützliche sachen dem Menschlichen geschlcchte an Tag gegeben vnnd befördert werden, soViet an vns ist, zu befodcrn vnns schuldig und willig befinden, Alß haben wir nach Zeitigem Vorgehabtem Rathevnserer Verordneten Schöppen Ime Georg Baunian solche bcfreyung gleichfalls mit theilen Vnnd zulassen wollen, Alsovnnd dergestalt, daß wir, vnd unsere nachkommend.', ausserhalb seiner BuchdrUckcrey faine andere Jemanden a »zu-richten oder Ime zu verfang sich derselben zu vnterfangcn verstatte» wollen , sondern Er mag sich derselben seinesgcfallcns Zu seinem und der scinigen nutz vnnd bestem verweigerlichcn gebrauchen , doch daß er sich in allwcgc beinseinen Bürgerlichen Pflichten, damit er vnß Berwannd der Famos schrifften die Ime zu drucken gegeben werdenmöchten, heimblich vnnd öffentlich zu drucken enthalte auch vnnß oder vnscrn Hierzu deputirten Pcrsohnen dcs wasIme alhir oder von frembdcn orte zn drucken vorkombt inn allewege ehe vnnd Zuvor ins Werk gerichtet wird Vor-bringe , Als dann wir Jhme , wcß er sich zu verhalten haben wird Ordnung geben zu wollen wissen. Glcichcrgcstaltwollen Wir Ime auch vergunst vnd zugelassen haben, daß er für die Gemeine Studierende Jugent, allerley schülbü-6 )er vnnd Tractctlein alß den Donatimi vnnd Grammaticam beysammen so woll Tercnty Comcdias vnndetzlichc ausserlesene Epistolas Cicerois, so wol den Catechi.smum vnnd andere, so der Schulen notturfft erfo--dern würde in der beqvemsten Form, wie es ihme am besten gelegen drucken vnnd zu feilem kauff setzen möge, dar-

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