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Über die Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst : bey Gelegenheit einiger neuern darüber geäusserten besondern Meynungen : nebst Anzeige des Inhaltes seiner Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst / Johann Gottlob Immanuel Breitkopf
Entstehung
Seite
16
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Ueber die Erfindungsgeschichte

unter andern ein Buch von einer sehr alten Hand, das größtentheils Privilegien undReglements dieser Brüderschaft enthielt, das auf Pergament geschrieben, und meh-rentheils von dem berühinten Cornelis Graphäuö, Sekretair der Stadt, collatio-nirt war. Dieß Blich ist mit Klo. i. bezeichnet. Das erste Stück, welches darin-nen vorkömmt, ist auch das älteste, dem Datum nach; ein Reglement von dem Se-nat, zum Behuf der Gildebrüder von St. iukas, vom 22sten Heumonat 1442, undbetrifft das Aufnehmen zur Meisterschaft, Reglements der Gildebrüder, Lehrlinge ?c.nachfolgenden Innhaltes:"

Wir Jan van der Brugghen, Ridder, Herr zu Blaesfeld, Schultheiß zuAntwerpen , und Marggraf des Landes van Ricn, Bürgemeister, Schoppen undRath der Stadt Antwerpen , thun kund jedermänniglich, daß die guten Manner,und die Gesellschaft, gemeiniglich genannt der Maler, Bildhauer, Steinmetzen,Glaser, Illuministen/ Drucker c)..... und alle die zu der Gilde von St.Lukas gehören, uns haben zu erkennen gegeben zc. "

Das Ende von diesem Reglement lautet also: Sonder Betrug und Arglist

zn Urkunde alles, das vorher gesagt ist . .......gegeben im Jahr unsers

Herrn, als man schrieb Tausend Vierhundert und Zwey und vierzig, den 22sten Tagdes Julius .... collationirt mit dem Original-Briefe, auf dem Rücken gezeich-net mit ä,; ist gleichlautend von Wort zu Wort befunden worden von mir C. Gra-

phaeus"

Man könnte hierbey dreyerley Bedenklichkeiten anmerken: 1) über die Aecht-heit des Stückes; 2) über die Genauigkeit des Datums, und z) über den wahrenVerstand des Wortes kremeis (Drucker)."

Was die erste und zweyte Bedenklichkeit anlangt, so mag es genug seyn, da-bey zu erinnern, daß die Abschrift von Cornelius Graphaus bekräftigt ist, der imJahre 1558 starb. Er erklart, daß er es selbst nachgesehen lind Wort für Wortmit den, Originale gleichlautend befunden habe. Es ist kein falsches oder verdächti-ges Stück; man weis, was es betrifft; man kann es genau unterfuchen, und es läßtkeinen Verdacht einer Falschheit zurück. Es kann auch kein Irrthum iu dem DatumPlatz haben, weil solcher ganz mit Worten ausgeschrieben ist, eben so wie es hiergeschriebeil worden."

/Was

c) In Niederländischer Sprache heißt es: Lnyäsrs, LlalemsKers, VerlicKters, F>m.L^liläers, llout<z-Leettln)'äsr5 , ölstselr/. ten.