Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Lohnen. Belohnen. zz

kenn ihm ein gewisses dafür ausgemacht wäre. Im Falldem Arzte, für jeden Besuch, für jedes Recept, welcheser geschrieben, und dergleichen, etwas gewisses zu bezahlenvesigesehet wäre, und man ihm nicht mehr gäbe als die-ses, so würde man nicht sagen können: Ich habe den Arztbelohnet) sondern man würde sagen müssen: Ich habeihm sein Gebür gegeben; Denn dieses Wort ist in sol-chen Fällen gebräuchlich, um den unangenehmen Neben«begriff, der Worter L,ohn und lohnen zu vermeiden.

Auf eben solcheWeise) belohnet man, einen Geistli-chen, wenn man dasjenige, was man ihm gibt, nach derErkenntlichkeit und Dankbarkeit einrichtet, welche manfür seine Bemühung hat, und ihm mehr gibt, cls ihmsonst, dem hergebrachten Gebrauche, oder der oberkeitli-chen Verordnung nach, vestgeseHct und ausgemacht ist;Gibt man ihm bloß dieses allein, waö ihm gegeben wer-den muß) so gibt Man ihm auch nur sein Gebür, unvkann nicht sagen: Ich habe ihn belohnet:

Es ist den Geistlichen an einigen Orten, sür jede Taufe,Trauung, und dergl. welche sie verrichten, etwas gewissesausgemacht, fo ihnen gegeben werden muß) und als einTheil ihrer Besoldung angesehen wird» dieses heißt, ihrGebür. Daher findet man in einigen Kirchen-Ordnnn»gen> an solchen Oertern) wo sowol Lutherische als Nesor-mirke ihre Kirchen haben, daß den Verlobten, wenn sievon verschiedenen Conftßionen sind, erlaubet wird, dieTrauung verrichten zu lassen, von welchem Prediger siewollen,doch müssen sie demjenigen Prediger, welchem^eigentlich, der Verordnung nach, die Trane zukommt, vor.,cher sein Gebür entrichten. 7, Es heißt nicht: Sie müssenihn vorher belohnen:

Eben so nennet man Gebür, dasjenige, was demSachwalter gegeben werden muß, und was ihm durch dieKammergcrichtS-Ordnung bestimmet ist. Wer ihm nichtmehr als dieses gibt) gibt ihm nur sein Gebür: WennStoschl-Th: E wir