Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
Seite
52
Einzelbild herunterladen
 

52

Listig. Schlau.

an Korn, und ein gewisses Schießgeld znm Gehalt.In einer alten Urkunde, findet sich, daß indem Gehalteines Raths bei einem Fürsten , auch 15 Thlr. jährlichzu einem Ehrenkleide gerechnet werden. Man nennetauch Mirrwengehalr, dasjenige, was einer Wittwezu ihrem Unterhalte gegeben wird und dergl.

Wenn man dieses Wort nicht von dem Gesindebraucht, so rühret solches daher, weil von diesem dasWort Lohn gewöhnlicher ist.

Zwischen Besoldung und Gehalt, möchte manauch noch diesen Unterschied Machen können, daß dasWort Gchalt sich besonders auf jemandes Unterhalt be.ziehet, nach? Verhältniß des Standes in welchem erdienet, und den Begrif giebt, er bekomme so viel/ daßer nach seinem Stande davon leben kann: das WortBesoldung hingegen, zwar nicht der eigentlichen Be»deutung, doch aber dem gewöhnlichen Gebrauche nach,etwas mehreres anzeiget, nehmlich eine Belohnung oderVergeltung seiner Arbeit und Dienste, welche nicht alle-mal auf den bloßen Unterhalt eingeschränket ist, sondernoft noch ein mehreres betragt»

25. Tistig. Schlau.

ei den Alten, hieß das Wort schlau so viel als klugoder verschlagen, und im Schwedischen sagt manschlug für klug. S. Frisch, Wörterb. Auch jetztwird es noch zuweilen unter uns, für klug, rvlyig,verschlagen, gebraucht. So sagt Hagedorn:Der schwarzen Augen schlauer Scherz.

-Hag. Fab. u. Erzähl. Laurette.Man wird also zwischen diesen Wörtern, fürs erste,den Unterschied machen müssen: Listig wird allezeit ineinem bösen, schlau sowol im Guten als bösen Verstän-de gesagt»

Zweitens