286 Hochzeit mache». Beilager halte». :c.
Das Wort Hochzeit, hieß vor diesem auch, eingroßer Festtag. Inigleichen ein großes Gastmahl, unddaher scheinet diese Benennung, dem Tage einer ehelichenVerbindung gegeben zu seyn, weil es ein besonders festli-cher Tag ist/ welcher auch gemeiniglich mit einem großenGastmahl wird zugebracht.
Die Hochzeit, königlicher oder fürstlicher Personen,wird das Deilager genannt, welches sich auf ihre ehcli-che Verbindung selbst beziehet. Man sagt: Sie habenihr 2)eilager gehalten. Gegen das Äeilagcr desPrinzen, wurden viel iusibarkeiten angeordnet, und der-gleichen.
Ehelichen und Heirarhen, sind so weit einerlei, daßman sowohl von eincrMannöperson, welche sich mit einerPerson des andern Geschlechts verbindet, sagt: Er hat.sie geheirarher, oder geehelichcc, als von ihr: Siehat ihn geheirarher, oder gcehclicher. Beide Wörterwerden auch zurückkehrend, wenn sie den Zusah ver be-kommen: Sich an jemand, oder mit jemand verheira-then, oder verehelichen. Hierin aber ist ein Unter-schied, daß man sagen kann: Er heirathet nach Geld, erheirarhet viel Geld mit; Nicht, er ehelicher nach Geld,er ehelicher viel Geld mit. Er hat das Landgut erhei-rarher, nicht, er hat es erehelichet.
Sich vermahlen, hat eben die Bedeutung, alssich verehelichen, man braucht es aber nur von vorneh- 'men, oder zum wenigsten angesehenen Personen.
Wenn jemand die Verbindung mit einer Person sucht,sich bei ihren Eltern oder Verwandten in Gunst zu sehenbemühet ist, und alles thut, was ihm den Weg zu ihrerEinwilligung bahnen kann, so sagt man: Er freier nachihr. Ist solche Bemühung gegenseitig, so sagt man wohl:Sie freien sich mit einander. Bisweilen aber wird dasWort Freien, auch als heirarhcn oder ehelichen ge-braucht, i Cor. 7/ 9- Match. 19, 9. Bei den Alren
hieß