Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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Befehlen. Gebieten. zor

und wichtigeren Dingen. So wird man in der erhaben-sten Schreibart selbst, von geringen Dingen und Klei-nigkeiten, wol niemals sagen, sie sind geboren, son.dern alknwl lieber befohlen dafür setzen. Hingegenvon großen und wichtigen Dingen, woran mehreren ge-legen ist, oder die einen Einfluß auf das allgemeine Be.ste haben, oder gewisse Anordnungen betreffen, und der-gleichen , kann man schon füglieher das Wort gebierenbrauchen. Daher sagt man es besonders, von denOberkeiten, und solchen Personen, welche ein vorzügli-ches Recht haben, dergleichen zu befehlen und anzuord-nen. Ein jeder welcher über einen andern gesetzet ist,kann ihm etwas befehlen; Ein Herr befiehlt seinemKnechte, und dergl. Aber nur der, welcher ein Rechthat, in großen und wichtigen Dingen, etwas anzuord-nen, kann gebieten.

Drittens, wenn wan von einzelnen Handlungen re-det, welche sogleich oder in kurzem geschehen sollen, wirdman allemal das Wort befehlen gebrauchen: Von dem.jenigen aber was beständig, oder wenigstens lange Zeitbeobachtet werden soll, kann das Wo-t gebieten gesagtwerden, obgleich befehlen, auch hier Statt fiudet, weiles ganz allgemein ist.

Ohngeachtet dieser Unterschied, in der Etinnologiekeinen Grund hat, wie Herr Adelung ganz richng be-merket, so glaube ich doch, daß er, wenigstens in denmehresten Fällen, dem heutigen Gebrauche gemäß sey,ob ihn gleich die Alten nicht beobachtet haben. So ste-het z. B. Ierem. ?6,5. Ieremia gebot Baruch. Im-gleichen Marc. 8, 6. Er gebor dem Volke, daß sie sichlagerten, und dergl. m. Allein jetzt wird man wol nichtsagen: Der König gebot dem General, die nahe liegen-de Hol>e zu besetzen, sondern er befakl ihm, und ichweist keine andere Ursach davon zu finden als blos die-se, weil es geivvhnlich ist, von solchen einzelnen Hand-lungen,