ziO Unterlassen. Ermangeln.
zu geben. Ich habe nicht unterlassen, und auch: Ichhabe nicht ermangeln wollen, an Sie zu schreiben. Ichhabe nicht unrerlassen, und auch: Ich habe nicht er-mangeln wollen, Ihnen meine Aufwartung zu machen,und dergleichen. Allein es scheinet wirkliä) ein Unterschied,in der Bedeutung dieser Wörter zu seyn.
Unterlassen, kann von allem demjenigen gesagt wer-den, was wir nicht thun, es sey, daß wir es zu thunschuldig sind, oder nicht. Man unterlasset eine Pflicht,die man schuldig ist, man unterlasset auch eine Sache,die man nicht schuldig, und wozu man ans keine Weise ver-bunden ist. Eine Gewohnheit, und dergleichen. Z.E.Ein Mensch unterlasset es, seine Zinsen abzutragen,so thut er nicht, was er- doch zu thun schuldig ist. Erunterlasset es, in eine Gesellschaft zu gehen, bei wel-cher er sich sonsten eingesunden hat, so thut er eine Sa-che nicht, die er aber mich nicht zu thun verbunden ist.In beiderlei Verstände kann das Wort Unterlassen ge-braucht werden. Eö ist allgemein.
Ermangeln, scheinet eingeschränkter zu seyn, undblos die Unterlassung der Pflichten , und der Schuldig-keit anzuzeigen. Es kommt her von Mangel, und füh-ret d.iher, den Begrifeines Fehlers mit sich, welchenman durch die Unterlassung begehet.
Man könnte also sagen: Ich habe nicht unterlassenwollen, Ihnen davon Nachricht zu geben, es'möchte sol-ches, unsere Schuldigkeit erfodert haben, oder nicht. Aberich habe nicht ermangeln wollen, es zu thun, könntenur in dem Fall gesagt werden, wenn wir auf gewisseWeise es zu thun verbunden sind, und uns eines Fehlersschuldig geben müßten, woferne wir es nicht gethan hät-ten. Wenn wir sagen: Ich habe nicbt ermangeln wol-len, an Sie zu schreiben, Ihnen zu antworten, Ihnendieses zu schicken, Ihnen aufzuwarten und dergleichen, foist allemal in diesen Redensarten, der Begnf eines Fch-
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