Begehren. Verlangen. Wünschen. Lnst haben. 41z
gen die trockenen Sachen, ob sie gleich vermenget sind,doch noch immer eine von der andern trennen, und sie da-von unterscheiden kann. Vielleicht ist es daher gekommen,daß man das Wort NAschen, ohngeachtet es sich eigent-lich auf flüßige Dinge beziehet, doch auch von andern ge-braucht hat, um eine genauere und größere Vcrmengungderselben anzuzeigen.
Unterdessen möchte es doch wirklich besser seyn, wen»man den eigentlichen Unterschied zwischen diesen Wörterngenauer beobachtete.
248. Begehren. Verlangen. Wünschen.Aust haben. Sich gelüsten lassen. Au-stern seyn. Sich sehnen.
err Adelnng erkläret im Wörterbuche das Wort be-gehren, durch sinnlich verlangen, und diesesscheinet die ursprüngliche und eigentliche Bedeutung zuseyn, indem auch das Wort Begierde, mchrentheils einesinnliche Empfindung ausdrücket.
Da man aber das Wort begehren, auch oft von ei-nem solchen Verlangen zu gebrauchen pfleget, wobeinichts sinnliches Statt findet, und wo man allemal ver-langen , für begehren sehen könnte, z. V. Die Elternhaben das Recht, von ihren Kindern Gehorsam zu be-gehren, und auch: Sie h.'ben das Recht, Gehorsam zuverlangen. Etwas zu wissen begehren, und auch zuwissen verlangen, und Vergl. so ist es nöthig, daß manden rechten Gebrauch dieser Wörter zu bestimmen suche,und zeige, wodurch sich das eine von dem anderen unter-scheidet. Folgendes könnte dazu dienlich seyn.
1) Erstlich der Gebrauch des Wortes verlangen ist all-gemeiner, und man kann sich desselben auch in solchen Fällenbedienen, wo sonst da6 Wort begehren Statt findet.So kann man sagen: Hülse begehren, Gehorsam be-geh-