Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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4ZO Vermögen. Kraft. Starke.

255. Vermögen. Rraft. Stärke.Mächt. Gewalt.

lle diese Wärter, zeigen eine gewisse Beschaffenheit'an, wodurch man etwas zn thun, oder zu verrich-ten in den Stand gesehet wird.

Das Vermögen, bestehet blos in einer solchen Ein-richtung der Eigenschaften eines Dinges, wodurch es zugewissen Wirkungen tüchtig wird, oder es ist eine Mög-lichkeit etwas zu thun. Die Rraft, besiehet zugleichin einer Fähigkeit oder Bemühung, das Vermögen zugebrauchen und anzuwenden. Die Grärke, ist einegrössere Kraft. Die Macht, beruhet auf der Freiheit,welche wir haben, unser Vermögen, Kraft oder Stärkezu gebrauchen. Die Gewalt, kommt von einer Über-legenheit der Starke her.

Wir sagen: Der Mensch hat das Vermögen, zudenken, zu reden, u. s. w. das ist, seine Eigenschaftensind so eingerichtet, daß er dadurch zu denken, zn reden,geschickt ist. Es ist die Möglichkeit da , daß er denken,oder reden kann. Er hat die Arafr, zu reden, dasheißt, er hat auch die Fähigkeit, solches Vermögen an-zuwenden , und es zu gebrauchen. Wenn jemand durcheinen Zufall gänzlich stumm geworden wäre, so würdeman sagen können: Er hak das Vermögen, zu reden,verlohren, das ist, seine Eigenschaften, oder die Werk-zeuge der Sprache, sind bei ihm nicht mehr so eingerich-tet, daß er zu reden geschickt ist: Wenn er in sehr grosserSchwachheit läge, so würde man sagen: Et hat dieZ^raft nicht mehr, zu reden. Er hat zwar noch dasVermögen selbst, seine Eigenschaften sind noch so ein-gerichtet, daß er reden könnte, aber die Schwachheithat ihm die Fähigkeit benommen, dieses Vermögen zugebrauchen. Sobald die Schwachheit aushöret, bekommt,«r auch die Rrafr, zu reden, wieder.

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