XIV Einleitung.
dern der Natur jenen Regeln gemäß bestimmt werdenkann. Doch heißen dergleichen practische Regeln nichtGesetze (etwa so wie physische), sondern nur Vorschriften:und zwar darum, weil der Wille nicht bloß unter demNaturbegriffe, sondern auch unter dem Frepheitöbegriffesteht, in Beziehung auf welchen die Principien desselbenGesetze heißen, und mit ihren Folgerungen, den zwey-ten Theil der Philosophie, nehmlich den practischen,allein ausmachen.
So wenig also die Auflösung der Probleme der rei-nen Geometrie zu einem besonderen Theile derselben ge-hört; oder die Feldmeßkunst den Namen einer practi-schen Geometrie, zum Unterschiede von der reinen, alsein zweyter Theil der Geometrie überhaupt verdient : sound noch weniger, darf die mechanische oder chemischeKunst der Experimente oder der Beobachtungen, füreinen practischen Theil der Naturlehre, endlich die Haus«Land-StaatSwirthschaft, die Kunst des Umganges, dieVorschrift der Diätetik, selbst nicht die allgemeine Glück-seligkeitslehre, sogar nicht einmal die Bezähmung derNeigungen und Bändigung der Affecten zum Behuf derletzteren, zur practischen Philosophie gezählt werden,oder die letzteren wohl gar den zweyten Theil der Philoso-phie überhaupt ausmachen; weil sie insgesammt nur Re-geln der Geschicklichkeit die mithin nur technisch-practischsind, enthalten, um eine Wirkung hervorzubringen, dieo-ach Natnrbegriffen der Ursachen und Wirkungen mög-