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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XXI
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Einleitung. xxi

das kann doch, als ein Haupttheil, in die Critik deSreinen Erkenntnißvermögens überhaupt kommen, wennes nehmlich Principien enthält, die für sich weder zumtheoretischen noch practischen Gebrauche tauglich sind.

Die Naturbegriffe, welche den Grund zu allem theo-retischen Erkenntniß a priori enthalten, beruheten aufder Gesetzgebung des Verstandes. Der Frciheits-begrif, der den Grund zu allen sinnlich-unbedingtenpractischen Vorschriften a priori enthielt, bernhete aufder Gesetzgebung der Vernunft. Beide Vermögen alsohaben, außer dem, daß sie der logischen Form nach aufPrincipien, welchen Ursprungs sie auch seyn mögen, an-gewandt werden können, ubersem noch jedes seine eigeneGesetzgebung dem Inhalte nach, über die es keine andereo priori) giebt, und die daher die Einteilung der Phi-losophie in die theoretische und practische rechtfertigt.

Allein in der Familie der oberen ErkemmMvermö-gcn giebt es doch noch ein Mittelglied zwischen dem Ver-stände und der Vernunft. Diese?, ist die Urtheilskraft,von welcher man Ursache hat, nach de? Analogie zuvermuthen, daß sie eben sowohl, wenn gleich nicht eineeigene Gesetzgebung, doch ein ihr eigenes Princip nachGesetzen zu suchen, allenfalls ein bloß subjcctivesg priori, in sich enthalten dürste: welches, wenn ihmgleich kein Feld der Gegenstände als ftin Gebiet Zustände,doch irgend einen Boden haben kann, und eine gewisse

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