XXII Einleitung.
Beschaffenheit desselben, wofür gerade nur dieses Prin-cip geltend seyn möchte.
Hierzu kommt aber noch (nach der Analogie zu ur-theilen) ein neuer Grund, die Urtheilskraft mit eineranderen Ordnung unserer Vorstellungskräfte in Ver-knüpfung zu bringen, welche von noch größerer Wichtig-keit zu seyn scheint, als die der Verwandtschaft mit derFamilie der Erkenntnißvermögcn. Denn alle Seelen-vermögen, oder Fähigkeiten, können auf- die drey zu-rückgeführt werden, welche sich nicht ferner aus einemgemeinschaftlichen Grunde ableiten lassen: das Er-
kenntnißvermögen, das Gefühl der Lust undUnlust, und das Begehrungsvermögen Für
*) Es ist von Nutzen: zu Begriffen, welche man als empiri-sche Principien braucht, wenn mau Ursache hat zu vermu-then, daß sie mit dem reinen Erkenimiißvermögen » piioriin Verwandtschaft stehen, dieser Beziehung wegen, einetranscendentale.Definition zu versuchen: nehmlich durchreiüe Categorieen, sofern diese allein schon den Unterschieddes vorliegenden Begrifs von anderen hinreichend angebe».Man folgt hierin dem Beyspie! des Mathematikers, derdie empirischen Data seiner Ausgabe unbestimmt läßt, undnur ihr Verhältniß in der reinen Synthesis derselben unterdie Begriffe der reinen Arithmetik bringt, und sich dadurchdie Auflösung derselben verallgemeinert. — Man hat miraus einem ähnlichen Verfahren (Crit- der pract. V>, S. -6der Vorrede) einen Vorwurf gemacht, und die Definitiondes Bcgehrungsvermvgens, als Vermögens durch seineVorstellungen Ursache von der Wirklichkeit der Gegen-stände dieser Vorstellungen zu seyn, getadelt: weil