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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XXVII
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Einleitung. xxvil

Natur zum Allgemeine,, aufzusteigen die Obliegenheithat, bedarf also eines Princips, welches sie nicht von derErfahrung entlehnen kann, weil es eben die Einheit al-ler empirischen Principien uuter gleichfalls empirischenaber höheren Principien, und also die Möglichkeit dersystematischen Unterordnung derselben unter einander,begründen soll. Ein solches transcendentales Princip kann also die reflectirende Urtheilskraft sich nur selbst alsGesetz geben, nicht anderwärts hernehmen (weil sie sonstbestimmende Urtheilskraft seyn wurde), noch der Naturvorschreiben ; weil die Reflexion über die Gesetze der Na-tur sich nach der Natur, und diese nicht nach den Bedin-gungen richtet, nach welchen wir einen in Ansehung dieserganz zufalligen Begrif von ihr zu erwerben trachten.

Nun kann dieses Princip kein anderes seyn, alsdaß, da allgemeine Naturgesetze ihren Grund in unseremVerstände haben, der sie der Natur (obzwar nur nachdem allgemeinen Begriffe von ihr als Natur) vorschreibt,die besondern empirischen Gesetze in Ansehung dessen, wasin ihnen durch jene unbestimmt gelassen ist, nach einersolchen Einheit betrachtet werden müssen, als ob gleich-falls ein Verstand (wenn gleich nicht der unftige) sie zumBehuf unserer Erkenntnißvermögen, um ein System derErfahrung nach besonderen Naturgesetzen möglich zumachen, gegeben hatte. Nicht, als wenn auf diese Artwirklich ein solcher Verstand angenommen werden müßre(denn es ist nur die reflectirende Urtheilskraft, der diese

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