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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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XXX E!i nleitung.

Zweckmäßigkeit der Natur (in der Mannichfaltigkeitihrer empirischen Gesetze) ein transcendentales Princip.Denn der Begrif von den Objecten, sofern sie als unterdiesem Princip stehend gedacht werden, ist nur der reineBegrif von Gegenständen des möglichen Erfahrnngs-erkennrnisses überhaupt, und enthält nichts Empirisches.Dagegen wäre das Princip der practifchen Zweckmäßig-keit, die in der Idee der Bestimmung eines freyenWillens gedacht werden muß, ein metaphysischesPrincip; weil der Begrif eines Begehrungsvermögensals eines Willens doch empirisch gegeben werden muß(nicht zu den transcendentalen Prädicaten gehört).Beide Principien aber sind dennoch nicht empirisch, son-dern Principien s priori: weil es zur Verbindung desPrädicats mit dem empirischen Begriffe des Subjectsihrer Urtheile keiner weiterett Erfahrung bedarf, sondernjene völlig a priori eingefehen werden kann.

Daß der Begrif einer Zweckmäßigkeit der Natur zuden transcendentalen Principien gehöre, kann man ausden Maximen der Urtheilskraft, die der Nachforschungder Natur a priori zum Grunde gelegt werden, unddie dennoch auf nichts, als die Möglichkeit der Erfah-rung, mithin der Erkenntniß der Natur, aber nicht bloßals Natur überhaupt, fondern als durch eine Mannich-faltigkeit besonderer Gesetze bestimmten Natur, gehen,hinreichend ersehen. Sie kommen, als Sentenzen dermetaphysischen Weisheit, bey Gelegenheit mancher Nc >