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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XXXII
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xxxll Einleitung.

nehmlich die allgemeinen Gesetze, ohneivelche Natur über-haupt (als Gegenstand der Sinne) nicht gedacht werdenkann; und diese beruhen auf den Categorieen, angewandtauf die formalen Bedingungen aller uns möglichen An-schauung, sofern sie gleichfalls s priori gegeben ist. Un-ter diesen Gesetzen nun ist die Urtheilskrafe bestimmend;denn sie hat nichts zu thun, als unter gegebenen Gesetzenzu subsumiren. Z. V. der Verstand sagt: Alle Verän-derung hat ihre Ursache (allgemeines Naturgesetz); dietranscendentale Urtheilskraft hat nun nichts weiter zuthun, als die Bedingung der Subfumtion unter dem vor-gelegten Versiandesbegrif A xriori anzugeben: und dasist die Succession der Bestimmungen eines und desselbenDinges. Für die Natur nun überhaupt (als Gegenstandmöglicher Erfahrung) wird jenes Gesetz als schlechter-dings nothwendig erkannt. Nun sind aber die Ge-genstände der empirischen Erkenntniß, außer jener forma-len Zeitbedingung, noch auf mancherley Art bestimmt,oder, so viel man s priori urtheilen kann, bestimmbar,sodaß specifisch-verschiedene Naturen, außerdem wassie, als zur Natur überhaupt gehörig, gemein haben,noch auf unendlich mannichfaltige Weise Ursachen seynkönnen; und eine jede dieser Arten muß (nach dem Be-griffe einer Ursache überhaupt) ihre Regel haben, dieGesetz ist, mithin Nothwendigkeit bey sich führt: ob wirgleich, nach der Beschaffenheit und den Schranken un-serer Erkenntnißvermögen, diese Nothwendigkeit gar

Nicht