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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XXXIII
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Einleitung. xxxm

nicht einsehen. Also müssen wir in der Natur, in An-sehung ihrer bloß empirischen Gesetze, eine Möglichkeitunendlich mannichfaltiger empirischer Gesetz? denken, diefür unsere Einsicht dennoch zufällig sind (» priori nicht er-kannt werden können); und in deren Anschung beurthei-len wir die Natureinheit nach empirischen Gesetzen, unddie Möglichkeit der Einheit der Erfahrung (als Systemsnach empirischen Gesetzen), als zufallig. Weil aber docheine solche Einheit nothwendig vorausgesetzt und an-genommen werden muß, da sonst kein durchgängigerZusammenhang empirischer Erkenntnisse zu einem Gan-zen der Erfahrung Statt finden würde, indem die all-gemeinen Naturgesetze zwar einen solchen Zusammen-hang unter den Dingen ihrer Gattung nach/ als Na-turdinge überhaupt, aber nicht specifisch, als solchebesondere Naturwesen, an die Hand geben: so mußdie Urlheilskraft für ihren eigenen Gebrauch es alsPrincip a priori annehmen, daß das für die menschli-che Einsicht Zufällige in den besonderen (empirischen)Naturgesetzen dennoch eine, für uns zwar nicht zu er-gründende aber doch denkbare, gesetzliche Einheit in derVerbindung ihres Mannichfaltigen zu einer an sich mög-lichen Erfahrung, enthalte. Folglich, weil die gesetzli-che Einheit in einer Verbindung, die wir zwar einernothwendigen Absicht (einem Bedürfniß) des Versran-des gemäß, aber zugleich doch als an sich zufalligerkennen, als Zweckmäßigkeit der Objecte (hier derRttiirs Tric. d> Ui-cheilskr. c