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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XXXV
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Einleitung. xxxv

Natur eine zusammenhangende Erfahrung zu machen,weiche Angabe -> ^>-i"ri in unserm Verstände liegt.Der Verstand ist zwar a xiioii im Besitze allgemeinerGesetze der Natur, ohne welche sie gar kein Gegenstandeiner Erfass ung seyn konnte; aber er bedarf doch auchÜberbein noch einer gewissen Ordnung der Natur, inden besondern Regeln derselben, die ihm nur empirischbekannt werden können, und die in Ansehung seinerzufällig sind. Diese Regeln, ohne welche kein Fortgangvon der allgemeinen Analogie einer möglichen Erfahrungüberhaupt zur besonderen Statt finden würde, muß ersich als Gesetze (d.i. als nothwendig) denken: weil sie sonstkeine Naturordnung ausmachen würden, ob er gleichihre Nothwendigkeit nicht erkennt, oder jemals einsehenkönnte. Ob er also gleich in Ansehung derselben (Ob-jecte) n xiiori nichts bestimmen kann, so muß er dochum diesen empirischen sogenannten Gesetzen nachzugehen,ein Princip s^ricui, daß nehmlich nach ihnen eine erkenn-bare Ordnung der Natur möglich sey, aller Reflexionüber dieselbe zum Grunde legen, dergleichen Principnachfolgende Satze ausdrücken: daß es in ihr eine füruns faßliche Unterordnung von Gattungen und Artengebe; daß jene sich einander wiederum einem gemeinschaft-lichen Princip nahern, damit ein Übergang von einerzu der anderen, und dadurch zu einer höheren Gattungmöglich sei); daß, da für die specifische Verschiedenheitder Naturwirkungen eben so viel verschiedene Arten der

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