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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XXXVII
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Einleitung. xxxvn

dem zu gebrauchen, und aus einem für uns so verwor-renen (eigentlich nur unendlich mannichfalligen, unsererFassungskraft nicht angemessenen) Stoffe eine zusam-menhangende Erfahrung zu machen.

Die Urtheilskraft hat also auch ei» Princip -> priorifür die Möglichkeit der Natur, aber nur in subjectiverRücksicht, in sich, wodurch sie, nicht der Natur (alsAv-tonomie), sondern ihr selbst (als Heavtonomie) für dieReflexion über jene, ein Gesetz vorschreibt, welches man

das Gesetz der Specification der Natur in An-sehung ihrer empirischen Gesetze nennen könnte, das sien prioii an ihr nicht erkennt, sondern zum Behuf einerfür unseren Verstand erkennbaren Ordnung derselben inder Einteilung, die sie von ihren allgemeinen Gesetzenmacht, annimmt, wenn sie diesen eine Mannichfaltigkeitder besondern unterordnen will. Wenn man also sagt:die Natur spscificirr ihre allgemeinen Gesetze nach demPrincip der Zweckmäßigkeit für unser Erkenntnißvcrmö-gen, d. i. zur Angemessenheit mit dem menschlichen Ver-stände in seinem nothwendigen Geschäfte: zum Besonde-ren, welches ihm die Wahrnehmung darbietet, das All-gemeine, und zum Verschiedenen (für jede Species zwarAllgemeinen) wiederum Verknüpfung in der Einheit desPrincips zu finden; so schreibt man dadurch weder derNatnr ein Gesetz vor, noch lernt man eines von ihrdurch Beobachtung (ob zwar jenes Princip durch diesebestätigt werden kann). Denn es ist nicht ein Princip der' , - ' c ?