Z2 Erster Theil.
für jedermann, der durch Verstand und Sinne in Ver-bindung zu urtheilen bestimmt ist (für jeden Menschen),gültig halten.
Aus dem zweyten Moment gefolgerte Erklä-rung des Schönen.
Schön ist das, was ohne Begrif allgemein gefallt.
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Drittes Moment
der Geschmacksurtheile, nach der Relationder Zwecke welche in ihnen in Betrach-tung gezogen wird.
§. 10.
Von der Zweckmäßigkeit überhaupt.
Wenn man, was ein Zweck fey, nach feinen tran-fcendentalen Bestimmungen (ohne etwas Empirisches,dergleichen das Gefühl der Lust ist, vorauszusetzen) er-klaren will: so ist Zweck der Gegenstand eines Begriffs,sofern dieser als die Ursache von jenem (der reale Grundseiner Möglichkeit) angesehen wird; und die Causalitateines Begrifs in Ansehung feines Objects, ist dieZweckmäßigkeit (5orlna ünslis). -Wo also nicht etwabloß die Erkenntniß von einem Gegenstände, fondern derGegenstand selbst (die Form oder Existenz desselben) alsWirkung, nur als durch einen Begrif von der letztemmöglich gedacht wird, da deykt man sich einen Zweck.
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