z6 Erster Theil.
mittelst der Erfahrung selbst erkannt werden kann. Zwarhaben wir in der Critik der practischen Vernunft wirklichdas Gefühl der Achtung (als eine befondere und eigen-thümliche Modification diefes Gefühls, welches wedermit der Lust noch Unlust, die wir von empirifchm Ge-genstanden bekommen, recht übereintreffen will) von all-gemeinen sittlichen Begriffen a ^rloii abgeleitet. Aberwir konnten dort auch die Gränzen der Erfahrung über-schreiten, und eine Causalitat, die auf einer übersinnli-chen Beschaffenheit des Subjects beruhete, nehmlich dieder Freyheit, herbey rufen. Allein selbst da leiteten wireigentlich nicht dieses Gefühl von der Idee des Sittli-chen als Ursache her, sondern bloß die Willensbestim-mung wurde davon abgeleitet. Der Gemütszustandaber eines irgend wodurch bestimmten Willens ist an sichschon ein Gefühl der Lust und mit ihm identisch, folgtalso nicht als Wirkung daraus: welches letztere nur an-genommen werden müßte, wenn der Begrif des Sitt-lichen als eines Guts vor der Willensbesiimmung durchdas Gesetz vorherginge; da alsdann die Lust, die mitdem Begriffe verbunden wäre, aus diesem als einer blo-ßen Erkenntniß vergeblich würde abgeleitet werden.
Nun ist es auf ähnliche Weise mit der Lust im ästheti-schen Urtheile bewandt: nur daß sie hier bloß contemplativ,und ohne ein Interesse am Object zu bewirken; im mora-lischen Urtheil hingegen practisch ist. Das Bewußtseynder bloß formalen Zweckmäßigkeit im Spiel« der Erkennt-