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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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64 Erster Theil.

der Fall unter jenein Grunde als Regel des Beyfallsrichtig subsumirt wäre.

§. 20.

Die Bedingung der Nothwendigkeit, die einGeschmacksurtheil vorgiebt, ist die Ideeeines Gemeinsinnes.

Wenn Geschmacksurtheile (gleich den Erkenntniß-urtheilen) ein bestimmtes objectives Princip hatten, sowürde der, welcher sie nach dem letzten, fallet, auf unbe-dingte Nothwendigkeit feines Urtheils Anspruch machen.Waren sie ohne alles Princip, wie die des bloßen Sin-neugeschmacks, so würde man sich gar keine Nothwendig-keit derselben in die Gedanken kommen lassen. Alsomüssen sie ein subjectives Princip haben, welches nurdurch Gefühl und nicht durch Begriffe, doch aber allge-^meingültig, bestimme, was gefalle oder mißfalle. Einsolches Princip aber könnte nur als ein Gemeinsmllangesehen werden; welcher -vom gemeinen Verstände,den man bisweilen auch Gemeinsinn (lenlns coinmn.ans) nennt, wesentlich unterschieden ist: indem letzterer,nicht nach Gefühl, sondern jederzeit nach Begriffen, wie-wohl gemeiniglich nur als nach dunkel vorgestellten .Principien, urtheilt.

Also nur unter der Voraussetzung, daß es einenGemcinsinn gebe (wodurch wir aber keine» äußern Sinn,sondern die Wirkung aus dem freyen Spiel unserer Er-kennt-