Critik der ästhetischen Urteilskraft 65
kenntnißkräfte, verstehen), nur unter Voraussetzung,sage ich, eines solchen Gemeinsinns, kann das Ge-schmacksurtheil gefällt werden.
§. 2l.
Ob man mit Grunde einen Gemeinst»» vor-aussetzen könne.
Erkenntnisse und Urtheile müssen sich, sammt derÜberzeugung die sie begleitet, allgemein mittheilen lassen;denn sonst käme ihnen keine Übereinstimmung mit demObject zu: sie waren insgesammt ein bloß subjektives Spielder Vorstellungskräfte, gerade so wie es der Skepticismverlangt. Sollen sich aber Erkenntnisse mittheilen lassen,so muß sich auch der Gemüthszustand, d. i. die Stim-mung der Erkenntnißkrafte zu einer Erkenntniß über-haupt, und zwar diejenige Proportion, welche sich füreine Vorstellung (wodurch uns ein Gegenstand gegebenwird) gebührt um daraus Erkenntniß zu machen, all-gemein mittheilen lassen: weil ohne diese, als subjectiveBedingung des Erkennens, das Erkenntniß, als Wir-kung, nicht entspringen könnte. Dieses geschieht auchwirklich jederzeit, wenn ein gegebener Gegenstand ver-mittelst der Sinne die Einbildungskraft zur Ausammen-setzung des Mannichfaltigen, diese aber den Verstand zurEinheit derselben in Begriffen, in Thätigkeit bringt.Aber diese Stimmung der Erkenntnißkräfte hat, nachVerschiedenheit der Objecte die gegeben werden, eineRanrs Lrir. d. Urrheilskr. E