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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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Critik der ästhetischen Urtheilskraft. 67

seyn; ohne gleichwohl unser Urtheil auf Begriffe, sondernnur auf unser Gefühl zu gründen: welches wir also nichtals Privatgefühl, sondern als ein gemeinfchaftliches zumGrunde legen. Nun kann dieser Gemeinsinn zu diesemBehuf nicht auf der Erfahrung gegründet werden; denner will zu Urtheilen berechtigen, die ein Sollen enthal-ten: er sagt nicht, daß jeo/rmann mit unserm Urtheileübereinstimmen werde, sondern damit zusammenstim-men solle. Also ist der Gemeinsinn, von dessen Urtheilich mein Geschmacksurtheil hier als ein Beyspiel angebeund weswegen ich ihm exemplarische Gültigkeit bey-lege, eine bloße idealische Norm, unter deren Voraus-setzung man ein Urtheil, welches mit ihr zusammen-stimmte und das in demselben ausgedrückte Wohlgefal-len an einem Object, für jedermann mit Recht zur Regelmachen könnte: weil zwar das Princip nur subjectiv, den-noch aber, für fubjectiv-allgemein (eine jedermann noth-wendige Idee) angenommen, was die Einhelligkeit ver-schiedener Urtheilenden betrift, gleich einem objectiven,allgemeine Beystimmung fordern könnte; wenn man nursicher wäre, darunter richtig subsumirt zu haben.

Diese unbestimmte Norm eines Gemeinsinns wirdvon uns wirklich vorausgesetzt: das beweiset unsere An-maßung Geschmacksurtheile zn fallen. Ob es in derThat einen solchen Gemeinsinn, als constitutives Prin-cip der Möglichkeit der Erfahrung gebe, oder ein nochhöheres Princip der Vernunft es uns nur zuin regula-

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