Critik der ästhetischen Urteilskraft. ^
Gerechtigkeit in einem Lande; oder im Theoretischen :die Größe der Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer ge-machten Observation oder Messung, u. d. gl.
Hier ist nun merkwürdig: daß, »venn wir gleich amObjecte gar kein Interesse haben, d. i. die Existenz dessel-ben uns gleichgültig ist, doch die bloße Größe desselben,selbst wenn es als formlos betrachtet wird, ein Wohl-gefallen bey sich führen könne, das allgemein mittheil-bar ist, mithin Bewußtseyn einer subjectiven Zweckmä-ßigkeit im Gebrauche unsrer Erreimtnißvermögen enthal-te; aber nicht etwa ein Wohlgefallen am Objecte, wiebeym Schönen (weil es formlos seyn kann), wo diereflectirende Urcheilskraft sich in Beziehung auf das Er-kenntniß überhaupt zweckmäßig gestimmt findet: sondernan der Erweiterung der Einbildungskrast an sich selbst.
Wenn wir (unter der obgenannten Einschränkung)von einem Gegenstände schlechtweg sagen, er sey groß;so ist dies kein matheniatisch-bcstinimendes, sondern einbloßes Reflexionsurtheil über die Vorstellung desselben,die für einen gewissen Gebrauch unserer Erkenntnißkräftein der Größenschätzung subjectiv zweckmäßig ist; und wirverbinden alsdann mir der Vorstellung jederzeit eine Artvon Achtung, so wie mir dem, was wir schlechtweg kleinnennen, eine Verachtung. Übrigens geht-die Beur-theilung der Dinge als groß oder klein auf alles, selbstauf alle Beschaffenheiren derselben; daher wir selbst dieSchönheit groß oder klein nennen: wovon der Grund
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