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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
130
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Erster Theil.

Setzt man aber das Wohlgefallen am Gegenstande ganzund gar darin, daß dieser durch Reiz oder durch Rührungvergnügt: so muß man auch keinem andern zumuchen, zudem ästhetischen Urtheile, was unr fällen, beyzustimmen;denn darüber befragt ein jeder mit Recht nur seinen Pri,vatsinn. Alsdann aber hört auch alle Censur des Ge-schmacke gänzlich auf; man müßte denn das Beyspiel, wel-ches andere, durch die zufällige Übereinstimmung ihrer Ur-theile, geben, zum Gebot des Beyfalls für uns machen, ,wider welches Princip wir uns doch vermuthlich sträuben«nd auf das natürliche Recht berufen würden, das Urtheil,welches auf dem unmittelbaren Gefühle des eigenen Wohl-befindens beruht, seinem eigenen Sinne, und nicht andererIhrem, zu unterwerfen.

Wenn also das Geschmacksurtheil nicht für egoistisch,sondern seiner innern Natur nach, d. i. um sein selbst, nichtum der Beyspiele willen, die andere von ihrem Geschmackgeben, nothwendig als pluralistisch gelten muß, wenn manes als ein solches würdigt, weiches zugleich verlangen darfdaß jedermann ihm beypflichten soll; so muß ihm irgendein (es sey objectives ober subjectives) Princips priori zumGrunde liegen, zu welchem man durch Aufsvähung empiri-scher Gesetze der Gemüthsveränderungen niemals gelangenkann: weil diese nur zu erkennen geben wie geurlheilc wird,nicht aber gebieten wie geurlheilc werden soll, und zwargar so, daß das Gebot unbedingt ist; dergleichen die Ge-schmacksurtheile voraussetzen, indem sie das WohlgefallenMit einer Vorstellung unmittelbar verknüpft wissen wollen.Also mag die empirische Exposition der ästhetischen Urtheileimmer den Anfang machen, um den Stof zu eii ?r hoher»Untersuchung hcrbeyzuschasse»; eine transcendentale Erörte-rung dieses Vermögens ist doch möglich, und zur Critit des