IZ4 Erster Theil.
ein, wenn das Urtheil Anspruch auf Nothwendigkeitmacht; welches der Fall auch alsdann ist, wenn es sub-jective Allgemeinheit, d. i» jedermanns Beystimmungfordert: indeß es doch kein Erkenntnißurtheil, sondernnur der Lust oder Unlust an einem gegebenen Gegen-stande, d. j. Anmaßung einer durchgangig für jeder-mann geltenden subjectiven Zweckmäßigkeit ist, die sichauf keine Begriffe von der Sache gründen soll, weiles Geschmacksurtheil ist.
Da wir im letztem Falle kein Erkenntnißurtheil, we-der ein theoretisches, welches den Begrif einer Naturüberhaupt durch den Verstand, noch ein (reines) prac-tifches, welches die Idee der Freyheit, als a xrlorldurch die Vernunft gegeben, zum Grunde legt, vor unshaben; und also weder ein Urtheil, welches vorstelltWas eine Sache ist, noch daß ich, um sie hervorzubrin-gen, erwas verrichten soll, nach seiner Gültigkeit s xriorizu rechtfertigen habe«: so wird bloß die allgemeineGültigkeit eines einzelnen Urtheils, welches die sub«jective Zweckmäßigkeit einer empirischen Vorstellung derForm eines Gegenstandes ausdrückt, für die Urtheils-kraft überhaupt darzuthun seyn, um zu erklären, wiees möglich sey, daß etwas bloß in der Beurtheilung(ohne Sinnenempfindung oder Begrif) gefallen könne,und, so wie die Beurtheilung eines Gegenstandes zumBehuf einer Erkenntniß überhaupt, allgemeine Re-