Critik der ästhetischen Urtheilskraft. !Z5
geln habe, auch das Wohlgefallen eines Jeden für jedenandern als Regel durfte angekündigt werden.
Wenn nun diese Allgcmeingültigkeit sich nicht aufStimmenfainmlung und Herumfragen bey andern, we-gen ihrer Art zu empfinden, gründen, sondern gleichsamauf einer Autonomie des über das Gefühl der Lust (ander gegebenen Vorstellung) urtheilenden Subjects, d. i.auf feinem eigenen Geschmacke, beruhen, gleichwohlaber doch auch nicht von Begriffen abgeleitet werdensoll; so hat ein solches Urtheil — wie das Geschmacks-nrtheil in der That ist — eine zwiefache und zwar logi-sche Eigemhümlichkeit: nehmlich erstlich die Allgemcin-gültigreit a priori, und doch nicht eine logische Allge-meinheit nach Begriffen, sondern die Allgemeinheit eineseinzelnen Urtheils; zweytens eine Nothwendigkeit (diejederzeit auf Gründen a piiorl beruhen muß), die aberdoch von keinen Beweisgründen a prim! abhängt, durchderen Vorstellung der Beyfall, den das Gcfchmacksur-theil jedermann ansinnt, erzwungen werden konnte.
Die Auflösung dieser logischen Eigenthümlichkeiten,worin sich ein Gefchmacksurtheil von allen Erkenntniß-urtheilen unterscheidet, wenn wir hier anfanglich vonallem Inhalte desselben, nehmlich dem Gefühle der Lustabsirahiren, und bloß die ästhetische Form mit der Formder objectiven Urtheile, wie sie die Logik vorschreibt, ver-gleichen, wird allein zur Deduction dieses sonderbarenVermögens hinreichend seyn. Wir wollen also dies-
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