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Erster Theil.
§- ZZ-
Zweyte Eigenthümlichkeit des Geschmacks-urtheils.
Das Geschmacksurtheil ist gar nicht durch Be-weisgründe bestimmbar, gleich als ob es bloß sub-jektiv wäre.
Wenn jemand ein Gebäude, eine Aussicht, ein Ge-dicht nicht schön findet, so läßt er sich erstlich den Bey-fall nicht durch hundert Stimmen, die es alle hoch prei-sen, innerlich aufdringen. Er mag sich zwar stellen, alsob es ihm auch gefalle, um nicht für geschmacklos ange-sehen zu werden; er kann sogar zu zweifeln anfangen,ob er feinen Geschmack, durch Kenntniß einer genügsa-men Menge von Gegenständen einer gewissen Art, auch- genug gebildet habe (wie einer, der in der Entfernungetwas für einen Wald zu erkennen glaubt, was alle an-dere für eine Stadt ansehen, an dem Urtheile feineseigenen Gesichts zweifelt). Das sieht er aber doch klarein: daß der Beyfall anderer gar keinen für die Beur-theilung der Schönheit gülligen Beweis abgebe; daß an-dere allenfalls für ihn sehen und beobachten mögen, undwas viele auf einerley Art gesehen haben, als ein hinrei-chender Beweisgrund für ihn, der es anders gesehen zuhaben glaubt, zum theoretischen, mithin logischen, nie-mals aber das, was andern gefallen hat, zum Grundecmes ästhetischen Urtheils dienen könne. Das uns m-