Criri.c der ästhetischen Urtheilökraft. izl
fubjectiven Bedingungen des Gebrauchs der Urtheils,kraft überhaupt (die weder auf die besondere Sinnesart,noch einen bcfondern Verstandesbegrif eingerichtet ist),gerichtet seyn kann; folglich auf dasjenige Subjective wel-ches man in allen Menschen (als zum möglichen Er-kenntnisse überhaupt erforderlich) voraussetzen kann: somuß die Übereinstimmung einer Vorstellung mit diesenBedingungen der Urtheilskraft als für jedermann gültigs priori angenommen werden können. D. i. die Lust odersubjective Zweckmäßigkeit der Vorstellung für das Ver-hältniß der Erkennrnißvermögen in der Beurtheilungeines sinnlichen Gegenstandes überhaupt, wird jeder-mann mit Recht angesonnen werden können
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Um berechtigt zu seyn, auf allgemeine Beysiimmung zu einembloß auf subjcctivcn Gründen beruhenden Urtheile der ästhe-tischen Urtheilökraft Anspruch zu machen, ist genug, daßman einräume: i) Bey allen Menschen seyen die subjective»Bedingungen dieses Vermögens, was das Verhältniß derdarin in Thätigkeit gesetzten Erkcnntnißrrasre zu einem Er-kenntniß überhaupt bctrist, einerley; welches wahr seynmuß, weil sich sonst Menschen ihre Vorstellungen und selbstdas Erkenntniß nicht mittheilen tonnten. 2) Das Urtheilhabe bloß auf dieses Verhältniß (mithin aus die formale De-dittgn-.ig der Uirhcilskrafr) Rücksicht genommen, und seyrein, d. i. weder mit.Begriffen vom Object noch Empfin-dungen, als BcstimmungSgründcn, vermengt. Wenn inAnsehung dieses letzter» auch gefehlt worden, so betnfr daSnur die unrichtige Anwendung der Vesugniß, die ein Gesetzuns giebt, auf einen besondern Fall; wodurch die Befugnis;überhaupt nicht aufgehoben wird.