Critik der ästhetischen Urteilskraft. 161
Anschauungen und diesen wiederum Begriffe zuzugesel-len, die in ein Erkenntniß zusammenfließen; aber als-dann ist die Zusammenstimmung beider Gemüthskräftegesetzlich, unter dem Zwange bestimmter Begriffe.Nur da, wo Einbildungskraft in ihrer Freyheit den Ver-stand erweckt, und dieser ohne Begriffe die Einbildungs-kraft in ein regelmäßiges Spiel versetzt; da theilt sich dieVorstellung, nicht als Gedanke, sondern als inneres Ge-fühl eines zweckmäßigen Zustandes des Gemüths, mit.
Der Geschmack ist also das Vermögen, die Mittheil-barkeit der Gefühle, welche mit gegebener Vorstellung(ohne Vermittelung eines Begrifs) verbunden sind, axiioii zu beurtheilen.
Wenn man annehmen dürfte, daß die bloße all-gemeine Mittheilbarkeit seines Gefühls an sich schonein Interesse für uus bey sich führen müsse (welchesman aber aus der Beschaffenheit einer bloß reflectiren-den Urtheilskraft zu schließen nicht berechtigt ist); .sowürde man sich erklaren können, woher das Gefühlim Gefchmacksurtheile gleichsam als Pflicht jedermannzugemuthet werde.
§. 41.
Von dem empirischen Interesse am Schönen.
Daß das Geschmacksurtheil, wodurch etwas fürschön erklart wird, kein Interesse zum BestiMMUNgs-grunde haben müsse, ist oben hinreichend dargethan -RKMsLrir. d. Urrheilskr. , H