Critik der ästhetischen Urtheilskraft. 169
fern sie sich zur allgemeinen Gesetzgebung von selbst qua-lificiren) ein Wohlgefallen axrioii zu bestimmen, wel-ches wir jedermann zum Gesetz machen, ohne daßunser Urtheil sich auf irgend einem Interesse gründet,aber doch ein solches hervorbringt. Die Lust oderUnlust im ersteren Urtheile heißt die des Geschmacks,die zweyte des moralischen Gefühls.
Da es aber die Vernunft auch interessirt, daß dieIdeen (für die sie im moralischen Gefühle ein unmittel-bares Interesse bewirkt) anch objective Realität haben,d.i. daß die Natur wenigstens eine Spur zeige, odereinen Wink gebe, sie enthalte in sich irgend einen Grund,eine gesetzmäßige Übereinstimmung ihrer Producte Zuunserm von allem Interesse unabhängigen Wohlgefal-len (welches wir a xriori für jedermann als Gesetz er-kennen, ohne dieses auf Beweisen gründen zu kön-nen) anzunehmen: so muß die Vernunft an jeder Äus-serung der Natur von einer dieser ähnlichen Überein-stimmung ein Interesse nehme»; folglich kann dasGemüth über die Schönheit der Natur nicht nach-denken, ohne sich dabei zugleich interessirt zu finden.Dieses Interesse aber ist der Verwandtschaft nach mo»ralisch; und der, welcher es am Schönen der Naturnimmt, kann es nur sofern an demselben nehmen, alser vorher schon ftin Interesse am Sittlichgnten wohl-gegründet har. Wen also die Schönheit der Naturunmittelbar interessirt, bey dem hat man Ursache, we-' / ' .L 5