174 Erster Theil.
Wer? (opu5) von der letztern als Wirkung (ektecms)unterschieden.
Von Rechtswegen sollte man nur die Hervorbrin-gimg durch Freyheit, d. i. durch eine Willkür, die ihrenHandlungen Vernunft zum Grunde legt, Kunst nennen.Denn, ob man gleich das Product der Bienen (die regel-mäßig gebaueten Wachsscheiben) ein Kunstwerk zu nen-nen beliebt, so geschieht dieses doch nur wegen derAnalogie mit der letztern; sobald man sich nehmlich be-sinnt, daß sie ihre Arbeit auf keine eigene Vernunftüber-legung gründen, so sagt man alsbald, es ist ein Pro-duct ihrer Natur (des Jnstincts), und als Kunst'wirdes nur ihrem Schöpfer zugeschrieben.
Wenn man bey Durchsuchung eines Moorbruches,wie es bisweilen geschehen ist, ein Stück behauenesHolz antrift, so sagt man nicht, es ist ein Product derNatur, sondern der Kunst; die hervorbringende Ursa-che derselben hat sich einen Zweck gedacht, dem diesesseine Form zu danken hat. Sonst sieht man wohl auchan allem eine Kunst, was so beschaffen ist daß eineVorstellung desselben in ihrer Ursache vor ihrer Wirk-lichkeit vorhergegangen seyn muß (wie selbst bey Bie-nen), ohne daß doch die Wirkung von ihr eben gedachtseyn dürfe; wenn man aber etwas schlechthin ein Kunst-werk nennt, um es von einer Naturwirkung zu unter-scheiden, so versteht man allemal darunter ein Werkder Menschen.